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Wohnen und Lebensgestaltung

Menschen mit Beeinträchtigungen leben meistens im Familienverband oder in Betreuungseinrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Jeder erwachsene Mensch hat das Recht auf eine selbstgewählte Lebens- und Wohnform. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen dazu oft Begleitung und Betreuung. Damit Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer bisherigen Wohnumgebung bleiben können, gibt es die Mobilen Dienste.
Barrierefreies Bauen, das Anpassen von Wohnungen und Unterstützungen in der Mobilität sind dabei wesentliche Punkte. Jeder Mensch sollte selbst herausfinden können, welche Wohn- und Lebensform für ihn passt. Jeder Mensch sollte diese Wohn- und Lebensform auch in Anspruch nehmen können.
Weil es zu wenig betreute Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen gab und gibt, hat das Land OÖ im Jahr 2002 die „Wohnoffensive“ gestartet.
Diese möchte in der Zukunft genug Wohnungen und genug Wohnbetreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen bereitstellen. Dazu werden Wohnangebote in jeder Region geschaffen. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen möglichst nahe zum bisherigen Zuhause wohnen können. Näheres zur Wohnoffensive finden Sie auf www.wohnoffensive.at. Die Wohnangebote der Wohnoffensive sind Wohnformen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Sie werden von anerkannten Einrichtungen angeboten.

Dazu gibt es zwei Angebote:

  •  Mobile Betreuung und Hilfe
  •  Persönliche Assistenz

Angehörige, die ihre (erwachsenen) Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen, sollen entlastet werden. Sie sollen mehr persönlichen Freiraum erhalten.
Zu den Aufgabenbereichen der Mobilen Betreuung und Hilfe oder der Persönlichen Assistenz zählen daher:
• Betreuung und Begleitung im Alltag (wie zum Beispiel Unterstützung bei Amtswegen, bei Hausaufgaben, bei der Entwicklung von Sprache, usw.)
• Grundpflege und Grundversorgung
• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
• Freizeitgestaltung (Ideen zur Freizeitgestaltung; Begleitung bei der Freizeitgestaltung; Unterstützung beim Lernen, wie man seine Freizeit selbstständig gestalten kann)

Mobile Betreuung und Hilfe können Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen, die nicht oder nicht gut für sich selbst entscheiden können. Daher können Sie diese Leistung bereits für Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr beantragen. Die Betreuerinnen / Betreuer sind ausgebildete
Fachkräfte. Die genaue Stundenanzahl, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann, wird bei der Assistenzkonferenz festgelegt. 
Die Bedarfskoordinatorinnen / Bedarfskoordinatoren und die Träger geben Ihnen Auskunft, in welchem Ausmaß und zu welchen Zeiten die Mobile Betreuung und Hilfe in Anspruch genommen werden kann.

Persönliche Assistenz können Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen, die für sich selbst entscheiden können. Die Persönliche Assistenz unterstützt nach Anweisung des Menschen mit Beeinträchtigungen.
Daher können Sie diese Leistung erst für Ihr Kind ab dem 6. Lebensjahr beantragen. Persönliche Assistentinnen / Assistenten benötigen eine 4-tägige Grundschulung. Die genaue Stundenanzahl, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann, wird ebenfalls bei der Assistenzkonferenz festgelegt.
Die Bedarfskoordinatorinnen / Bedarfskoordinatoren und die Träger geben Ihnen Auskunft, in welchem Ausmaß und zu welchen Zeiten Persönliche Assistenz in Anspruch genommen werden kann.
Mobile Betreuung und Hilfe und Persönliche Assistenz sind Leistungen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes.

Verschiedene Einrichtungen in ganz Oberösterreich bieten Mobile Unterstützung auch für Menschen mit Beeinträchtigungen an. Dabei gibt es verschiedene Formen: Mobile Betreuung und Hilfe, Persönliche Assistenz, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Langzeitfamilienhilfe, Besuchsdienst, Essen auf Rädern, Haushaltshilfen und vieles mehr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Dienste kommen stundenweise zu Ihnen ins Haus. Finanziert werden diese Dienste vom Land OÖ und den Gemeinden. Sie müssen einen Selbstbehalt bezahlen. Wie hoch dieser ist, hängt von der Art der Unterstützung ab. Informationen dazu, wer
in Ihrer Umgebung welche Dienste anbietet und wie Sie dazu kommen, erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat oder bei den Sozialberatungsstellen im Bezirk.

Es gibt viele technische Hilfsmittel für Menschen mit Beeinträchtigungen, mit denen sie ihr Leben weitestgehend selbstständig organisieren können. So gibt es zum Beispiel Systeme, mit denen Sie fast den gesamten Haushalt „ferngesteuert” bedienen können. Sie können das Bett
verstellen, Elektrogeräte steuern, die Beleuchtung regeln oder das Telefon benutzen. Ebenso gibt es eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. 
Es gibt Trainingsmöglichkeiten, bei denen Sie lernen, wie Sie Ihr technisches Hilfsmittel benutzen können.
Für Notfälle gibt es die Rufhilfe. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Dieses Notruf-System wird zusätzlich zum Telefonanschluss installiert. Die Rufhilfe wird oft als Armband getragen, ähnlich wie eine Uhr. Wenn Sie den Knopf drücken, wird automatisch der Rufhilfe-Vertragspartner kontaktiert. Somit erhalten Sie in kritischen Situationen rasch Hilfe.

Betreute Wohnungen oder Wohngemeinschaften sind Wohnformen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Sie bieten Menschen mit Beeinträchtigungen einen geschützten Rahmen für ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen. In einer betreuten Wohnung wohnen Sie alleine. In einer betreuten Wohngemeinschaft wohnen mehrere Menschen mit Beeinträchtigungen. Betreuung gibt es bei beiden Wohnformen einige Stunden pro Woche.
Darum nennt man diese Wohnformen auch teilbetreutes Wohnen. Manche Einrichtungen bieten Trainingswohnungen an, in denen ein größeres Maß an Selbstständigkeit erlernt werden kann.
Teilbetreutes Wohnen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten.
Die Kosten trägt das Land OÖ. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Bedarfskoordinatorin / vom Bedarfskoordinator in Ihrem Bezirk oder von der Abteilung Soziales des Landes OÖ. Für Vorabinformationen können Sie sich auch direkt an eine Wohneinrichtung wenden.
Ist ein passender Platz vorhanden, stellen Sie einen Antrag gemäß dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Möchten Sie eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Bedarfsmeldung aufgenommen werden. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.

Verschiedene Einrichtungen bieten Kurzzeitwohnen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz an. Kurzzeitwohnen wird meistens in Anspruch genommen, wenn

  •  betreuende Angehörige entlastet werden sollen oder
  •  Angehörige kurzfristig die Betreuung nicht leisten können.

Die Kosten für Kurzzeitwohnen werden vom Land OÖ getragen. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Einrichtungen, die Kurzzeitwohnen anbieten, von der Bedarfskoordinatorin / dem Bedarfskoordinator und von der Abteilung Soziales des Landes OÖ.
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gibt es das Angebot des Übergangswohnens. Übergangswohnen gibt es vor allem nach einem stationären Aufenthalt. Sie können Übergangswohnen normalerweise ein Jahr in Anspruch nehmen. Sie erhalten Betreuung und psychosoziale Unterstützung. Es ist ein Angebot bis andere Betreuungs- und Wohnformen möglich sind

In Oberösterreich gibt es mehrere Wohneinrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Dort erhalten Sie bis zu 24 Stunden pro Tag Betreuung, wenn Sie das brauchen.
Darum nennt man diese Wohnform vollbetreutes Wohnen.
In dieser Wohnform ist es wichtig, dass Sie die Betreuung bekommen, die Sie brauchen. Es wird aber auch darauf geachtet, dass Sie so selbstbestimmt wie möglich leben können. Die Kosten trägt das Land OÖ. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.
Weitere Informationen über Wohneinrichtungen in IhrerNähe erhalten Sie von der Bedarfskoordinatorin / vom Bedarfskoordinator in Ihrem Bezirk oder von der Abteilung Soziales des Landes OÖ. Für Vorabinformationen können Sie sich auch direkt an eine Wohneinrichtung wenden.
Ist ein passender Platz vorhanden, stellen Sie Antrag gemäß dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Möchten Sie eine Aufnahme zu
einem späteren Zeitpunkt, kann eine Bedarfsmeldung aufgenommen werden. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.

Es gibt die Möglichkeit des teilbetreuten Wohnens nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Sie können entweder in einer Einzelwohnung oder einer Wohngemeinschaft wohnen. Bei teilbetreutem Wohnen gibt es nur einige Stunden in der Woche Betreuung.
Fragen Sie bei der Einrichtung, in der Sie derzeit wohnen, nach teilbetreutem Wohnen. Die meisten Einrichtungen, die vollbetreutes Wohnen anbieten, bieten auch teilbetreutes Wohnen an. Sie können auch bei der Bedarfskoordinatorin / beim Bedarfskoordinator nachfragen, ob bzw. wo es einen Platz im teilbetreuten Wohnen für Sie gibt. Die Kosten werden vom Land OÖ getragen. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.
Ist ein passender Platz vorhanden, stellen Sie einen Antrag gemäß dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Möchten Sie eine Aufnahme zu
einem späteren Zeitpunkt, kann eine Bedarfsmeldung aufgenommen werden. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.

Es gibt die Möglichkeit einer Gastfamilie. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wohnen bei der Gastfamilie. Die akute Krankheitsphase muss abgeklungen sein.
Eine Fachkraft der psychosozialen Dienste begleitet den Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und die Gastfamilie durch regelmäßige Besuche. Die Fachkraft ist jederzeit Ansprechperson bei auftretenden Fragen und Problemen.

Wenn Menschen ein Leben lang gearbeitet haben, ist es ganz normal, wenn sie sich aus dem Arbeitsleben zurück ziehen und in „Pension“ gehen. Damit Sie die wohlverdiente Ruhe in der „Pension“ auch genießen können und dabei die nötige Unterstützung bekommen, gibt es verschiedene
Möglichkeiten.
Wenn Sie in einer Einrichtung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz wohnen:
Viele Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz bieten auch Betreuung für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen an. Fragen Sie bei Ihrer Einrichtung, welche Betreuung es für Sie gibt, wenn Sie in „Pension“ gehen.
Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder im Familienverband wohnen:

Falls Sie im Ruhestand mehr Betreuung benötigen, können Sie Persönliche Assistenz oder Mobile Betreuung und Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie mehr Betreuung brauchen, sollten Sie einen Wechsel in eine teilbetreute oder vollbetreute Wohnform nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz überlegen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der Bedarfskoordinatorin / vom Bedarfskoordinator, von der Abteilung Soziales des Landes OÖ, von verschiedenen Einrichtungen oder bei der Sozialberatungsstelle.

Beratung zum Bereich „Bauen und Beeinträchtigungen“ erhalten Sie:

  •  beim Bundessozialamt (BSB)
  •  bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger
  •  beim Land OÖ
  •  bei verschiedenen Vereinen oder privaten Anbietern

Behindertengerechte Wohnraumadaptierung ist zum Beispiel das Errichten von Rampen, das Einbauen von Aufzügen, die Verbreiterung von Türen usw.
Zuschüsse bei einer Behindertengerechten Wohnraumadaptierung einer bestehenden Wohnung erhalten Sie auf Antrag:

  •  bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger
  •  beim Land OÖ (Antrag direkt bei der Abteilung Soziales)
  •  in manchen Fällen beim Bundessozialamt

Die Anträge müssen vor der Durchführung des Bauvorhabens gestellt werden. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss bekommen, richtet sich nach:

  •  dem (Familien-) Einkommen und
  •  den anfallenden Kosten

Sie müssen Kostenvoranschläge, eine Beschreibung Ihrer Situation und eine Begründung für den behinderungsbedingten Mehraufwand zum Antrag dazu geben. Wenn das Haus oder die Wohnung nicht Ihnen gehört, müssen Sie ein schriftliches Einverständnis der Eigentümerin bzw. des
Eigentümers einholen.
Für Neubauten und Sanierungen gibt es eine finanzielle Unterstützung durch die Wohnbauförderung.
Bei Neubauten bekommen Sie mehr Wohnbaudarlehen.
Den Antrag müssen Sie vor der Durchführung des Bauvorhabens stellen.
Bei Umbau oder Sanierung bekommen Sie Annuitätenzuschüsse für Darlehen mit 15jähriger Laufzeit.