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Ausbildung, Arbeit, Beschäftigung

Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist es oft schwierig einen Arbeitsplatz zu finden. Darum ist es notwendig, dass sie bereits während der Schulzeit mit der Vorbereitung beginnen. Die Schulpflicht kann für Kinder mit Beeinträchtigungen auf 10 Jahre, 11 Jahre oder 12 Jahre verlängert werden. In den letzten Jahren der Schulpflicht gibt es auch Berufsorientierung und Berufsvorbereitung.
In unserer Gesellschaft ist Arbeit ein wichtiger Teil des Lebens. Menschen, die Arbeit haben, sind in die Gesellschaft integriert. Es ist auch wichtig, dass man bei der Arbeit genug Geld verdient.
Damit Menschen mit Beeinträchtigungen Arbeit finden können, ist es natürlich auch wichtig, dass eine Dienstgeberin / ein Dienstgeber diese beschäftigen möchte.
Manche können sich nicht vorstellen, wie das gehen kann. Dann brauchen sie dabei Unterstützung.
Für Menschen mit Beeinträchtigungen bestehen viele Unterstützungsmöglichkeiten. Es gibt Arbeitsplätze am freien Arbeitsmarkt mit wenig Unterstützung. Es gibt aber auch Beschäftigung, wo man den ganzen Tag Unterstützung erhält. Auch dazwischen gibt es viele Möglichkeiten.

Noch während der Schule können Sie Clearing in Anspruch nehmen. 
Nach dem Clearing kann die Jugend-Arbeitsassistenz in Anspruch genommen werden. Die Jugend-Arbeitsassistenz bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Die Jugend-Arbeitsassistenz hilft Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (zwischen 15-23 Jahren):

  •  bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
  •  bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz
  •  bei der Einschulung am Arbeitsplatz
  •  wenn es am Arbeitsplatz zu Konflikten kommt
  •  wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten

Zusätzlich ist die Jugend-Arbeitsassistenz Ansprechpartner für Arbeitgeber:

  •  wenn sie Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen einstellen möchten
  •  für finanzielle Förderungen
  •  damit sie Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten können
  •  wenn es am Arbeitsplatz zu Konflikten kommt

Die Dienstleistungen der Jugend-Arbeitsassistenz sind kostenlos. Die Kosten werden vom Bundessozialamt (Ausgleichstaxfonds und Europäischer Sozialfonds) und dem Land OÖ, Abteilung Soziales getragen.
Sie können sich auch beim Arbeitsmarktservice (AMS) beraten lassen. Diese Beratung können Sie alleine oder gemeinsam mit Ihren Eltern in Anspruch nehmen.
Sie können aber auch eine Berufsorientierung und Berufsvorbereitung machen. Das sind Kurse, die vom AMS gefördert werden. Dabei können Sie herausfinden, was Sie alles leisten können. Sie können herausfinden, welche Berufe Sie ergreifen können und möchten. Ihre soziale Kompetenz wird gefördert und Sie können Berufe ausprobieren.
Im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes gibt es auch die Möglichkeit der Beruflichen Qualifizierung.
Die Berufliche Qualifizierung dauert höchstens 3 Jahre.
Dabei wird zuerst festgestellt, für welchen Beruf Sie sich interessieren und wo Ihre Fähigkeiten und Begabungen liegen. Dementsprechend erhalten Sie eine passende Ausbildung und Weiterbildung. Ziel der Beruflichen Qualifizierung ist, dass Sie einen dauerhaften Arbeitsplatz auf
dem freien Arbeitsmarkt bekommen.
Wenn Sie Berufliche Qualifizierung machen, können Sie sich in den ersten 6 Monaten für einen Wechsel in die Integrative Berufsausbildung entscheiden. Bei der Integrativen Berufsausbildung besuchen Sie auch die
Berufsschule. Am Ende können Sie einen Lehrabschluss machen. In diesem Fall dauert die Ausbildung 3,5 Jahre, in Einzelfällen kann sie auch länger dauern.
Genauere Informationen zur Beruflichen Qualifizierung erhalten Sie von Ihrer Bedarfskoordinatorin / ihrem Bedarfskoordinator oder von den Einrichtungen, die Berufliche Qualifizierung anbieten. Die Kosten trägt das Land OÖ.
Es ist kein Beitrag zu bezahlen.

Informationen, welche Unterstützungen es bei einer Lehre gibt, erhalten Sie:

  •  beim Arbeitsmarktservice (AMS)
  •  beim Bundessozialamt (BSB)
  •  bei Einrichtungen, die Arbeitsassistenz anbieten

Bei einer Lehre gibt es folgende Möglichkeiten:

  •  Vollständige Lehre in der vorgeschriebenen Dauer.
  •  Verlängerte Lehre: Die Lehrzeit wird meist um ein Jahr verlängert. In Ausnahmefällen kann sie um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die verlängerte Lehre ist für Jugendliche gedacht, die eine volle Lehre schaffen können, aber zum Lernen länger Zeit brauchen. Am Ende der Lehrzeit steht die Lehrabschlussprüfung.
  •  Teilqualifizierungslehre (TQL): Bei einer Teilqualifizierungslehre werden nur Teile eines Berufes erlernt. Die Ausbildungsziele werden vorher genau festgelegt. Die Lehrzeit wird für jeden jungen Menschen extra bestimmt und kann ein bis drei Jahre dauern. Am Ende kann der Lehrling eine Abschlussprüfung machen. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, bekommt ein Zertifikat. Dieses Zertifikat wird von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) anerkannt.

Das Arbeitsmarktservice (AMS), Vereine und Einrichtungen helfen bei der Suche nach einer Anlehrstelle. Eine Anlehre ist eine Einschulung in einfache Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen. Angeboten werden Anlehren in Betrieben des freien Arbeitsmarktes oder in speziellen
Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Dauer richtet sich nach den vorhandenen Fähigkeiten und der Art der Arbeit. Für Anlehren leisten das Arbeitsmarktservice, das Bundessozialamt (BSB) und das Land OÖ finanzielle Hilfen.
Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen können die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen. Auch dazu werden spezielle Ausbildungen angeboten.

Grundsätzlich ist das Bundessozialamt (BSB) für Unterstützung im Bereich der Ausbildung zuständig. Daher sollten Sie mit diesem Kontakt aufnehmen, wenn Sie Unterstützung (sowohl finanziell, wie auch im Bereich der Persönlichen Assistenz) beim Studium benötigen.
Auf verschiedenen Universitäten gibt es Institute, die Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigungen anbieten:

  •  Informationen zum Studium
  •  Aufbereitung von Materialien, damit sie für alle zugänglich werden
  •  Unterstützung im Kontakt mit den Lehrenden

In Linz ist dies das „Institut Integriert Studieren“. Die österreichweite Arbeitsgemeinschaft Uniability möchte die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten laufend verbessern. Sie vertritt auch die Interessen der Studierenden mit Beeinträchtigungen in der
Öffentlichkeit. Die Arbeitsgemeinschaft führt eine Liste mit Kontaktpersonen an den verschiedenen österreichischen Universitäten.
Studierende mit Beeinträchtigungen erhalten eine erhöhte Studienbeihilfe. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Beeinträchtigung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde.
Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ist ein Fonds eingerichtet, der Studierenden mit Beeinträchtigungen finanziell unterstützt.
Einen Zuschuss für einen behinderungsbedingten Mehraufwand können Sie aber auch beim Land OÖ im Rahmen der sozialen Rehabilitation beantragen. Dies geschieht mittels Formular direkt bei der Abteilung Soziales. Dieser Zuschuss ist jedoch eine freiwillige Leistung des Landes
OÖ. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Beratung, Begleitung oder Unterstützung in beruflichen Angelegenheiten von Menschen mit Beeinträchtigungen wird allgemein als Arbeitsassistenz bezeichnet. In Oberösterreich gibt es mehrere Einrichtungen, die Arbeitsassistenz anbieten. Die Arbeitsassistenz bietet folgende Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen an:

  •  Unterstützung bei der Integration auf dem freien Arbeitsmarkt
  •  Unterstützung in der ersten Zeit im Betrieb
  •  Unterstützung bei Problemen in der Firma
  •  Unterstützung, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist
  •  Beratung bei beruflichen Fragen

Die Arbeitsassistenz ist aber auch Ansprechpartner für Arbeitgeber und Kolleginnen / Kollegen.
Die Dienstleistungen der Arbeitsassistenz sind kostenlos, aber zeitlich befristet. Die Kosten der Arbeitsassistenz werden vom Bundessozialamt (BSB) und dem Land OÖ getragen. Beratung und Information erhalten Sie beim Bundessozialamt, bei Ihrer Bedarfskoordinatorin / Ihrem
Bedarfskoordinator oder in Einrichtungen, die Arbeitsassistenz anbieten.
Hilfe bei der Suche eines Arbeitsplatzes bietet auch Ihre zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS).
Das Bundessozialamt fördert Unternehmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen so einstellen, dass sie auch versichert sind. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • • Der Mensch mit Beeinträchtigungen hat einen Behindertenpass. (Der Behindertenpass muss beim Bundessozialamt beantragt werden.)
  • • Der Mensch mit Beeinträchtigungen gehört zu den „begünstigten Behinderten“. (Das sind jene Personen, die einen Grad der Beeinträchtigung von mindestens 50
  • Prozent vom Bundessozialamt zuerkannt bekommen.
  • Dies erfolgt mittels Feststellungsbescheid. Siehe nächste Frage)
  • • Der Mensch hat eine Beeinträchtigung im Ausmaß von mindestens 30 Prozent und kann ohne Hilfe keinen Arbeitsplatz bekommen.

Eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt bieten die Integrativen Betriebe. Diese sind im Behinderteneinstellungsgesetz verankert. Integrative Betriebe beschäftigen „begünstigte Behinderte“. Sie sind nach wirtschaftlichen Grundlagen geführt. Die Mitarbeiter
bekommen den Lohn, der im Kollektivvertrag steht. Weitere Informationen zu Integrativen Betrieben erhalten Sie beim Bundessozialamt.
Falls Sie Hilfsmittel am Arbeitsplatz brauchen oder Ihr Arbeitsplatz an Ihre Bedürfnisse angepasst werden muss, gibt es dafür eine Förderung des Bundessozialamtes. Der Antrag für diese Förderung muss immer vorher gestellt werden. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Informationen über die rechtlichen Belange bekommen Sie beim Bundessozialamt (BSB) oder bei der Arbeitsassistenz.
Der Feststellungsbescheid dient vor allem zu Ihrem Schutz.
Er ist oft die Voraussetzung für verschiedene Unterstützungen, auch für Förderungen für Arbeitgeber. Wenn Sie einen Feststellungsbescheid haben, gehören Sie zu den „begünstigten Behinderten“. Der Feststellungsbescheid kann auch Nachteile haben. Deshalb sollten Sie mit dem
Bundessozialamt besprechen, ob es sinnvoll ist, dass sie ihn beantragen.

Beim Bundessozialamt (BSB) gibt es Investive Maßnahmen. Das sind Förderungen für eine behindertengerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen und Sanitärräumen. Die Höhe der Förderung beträgt im allgemeinen die Hälfte der behinderungsbedingten Kosten. Es gibt jedoch eine Obergrenze. Wie hoch die Förderung im Einzelfall sein kann, sagt Ihnen das Bundessozialamt.

Arbeitsassistenz bietet für Arbeitgeber Beratung zu folgenden Fragen an:

  •  rechtlichen Fragen, z.B. Kündigungsschutz und Kündigungsverfahren
  •  fachlichen Fragen
  •  finanziellen Angelegenheiten

Unterstützung gibt es auch für die Einschulung eines Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. Wenn Probleme auftreten, kann jederzeit die Arbeitsassistenz zur Unterstützung geholt werden.
Informationen über weitere finanzielle Fördermöglichkeiten erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Arbeitsmarktservice (AMS) und vom Bundessozialamt (BSB).
Unterstützungen in Rahmen der beruflichen Rehabilitation (technische Hilfsmittel wie zum Beispiel spezielle Computer) gibt es auch von der Pensionsversicherungsanstalt.

Verschiedene Einrichtungen bieten geschützte Arbeit in geschützten Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen an. Dort können Sie einen dauerhaften, produktiven Arbeitsplatz finden. Sie können sich aber auch auf eine Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt vorbereiten.
Die jeweiligen Angebote und Arbeitsinhalte sind je nach Träger der Einrichtungen unterschiedlich. Geschützte Arbeit gibt es auch auf einem geschützten Arbeitsplatz in einem Unternehmen (Arbeitsbegleitung) des freien Arbeitsmarktes.
Geschützte Arbeit erfolgt nach den Bestimmungen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Die Menschen mit Beeinträchtigungen werden so entlohnt, dass sie den vollen Sozialversicherungsschutz haben. Die Leistungsgrenze von Menschen mit Beeinträchtigungen liegt nicht höher als 50 Prozent einer „Normalleistung“. Der Antrag auf geschützte Arbeit ist bei allen genannten Stellen einzureichen. Wenn Sie für eine
bestimmte geschützte Werkstatt einen Antrag stellen wollen, können Sie diese vorher kontaktieren. Es gibt eine Arbeitserprobung, die 3 Monate dauert. Danach wird über die endgültige Aufnahme entschieden. Möchten Sie eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie
bei der Einrichtung eine Bedarfsmeldung ausfüllen. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.

Es gibt in Oberösterreich verschiedene Einrichtungen, die Fähigkeitsorientierte Aktivität anbieten. Dort gibt es Beschäftigung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen.
Diese Beschäftigung hat folgende Ziele:

  •  „Tätig sein“ bei einer Beschäftigung, die als sinnvoll empfunden wird
  •  soziale, persönliche und fachliche Fähigkeiten erhalten oder neu lernen
  •  andere Menschen treffen und mit ihnen Gespräche führen
  •  Persönlichkeitsentwicklung
  •  soziale Integration innerhalb der Einrichtung
  •  erleben von Gruppenzugehörigkeit
  •  Integration in die Gesellschaft durch Arbeiten außerhalb der Einrichtung

Im Rahmen der Fähigkeitsorientierten Aktivität erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen für ihre Arbeit Taschengeld. Fähigkeitsorientierte Aktivität ist keine Anstellung wie am freien Arbeitsmarkt. Mit dieser Form der Beschäftigung sind Sie nicht sozialversichert.
Eine besondere Form der Fähigkeitsorientierten Aktivität ist die Integrative Beschäftigung. Es ist eine Beschäftigung außerhalb der Einrichtung. Wirtschaftsbetriebe, Vereine, öffentlichen Einrichtungen usw. nehmen die Arbeitsleistung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch.
Informationen über die unterschiedlichen Angebote für Fähigkeitsorientierte Aktivität erhalten Sie bei der Bedarfskoordinatorin / beim Bedarfskoordinator. Auch Einrichtungen, die Fähigkeitsorientierte Aktivität anbieten, stehen für Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie für eine bestimmte Einrichtung im Rahmen der Fähigkeitsorientierten Aktivität einen Antrag stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit der Bedarfskoordinatorin / dem Bedarfskoordinator auf. Den Antrag stellen Sie mit einem Formular bei einer der Stellen, die genannt sind. Möchten Sie eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie bei der Einrichtung eine Bedarfsmeldung ausfüllen. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet. Die Kosten werden vom Land OÖ getragen. Ein Beitrag ist zu bezahlen.

Jeder Mensch entwickelt sich im Leben weiter. Wenn eine nächste Entwicklungsstufe erreicht ist, entsteht oft der Wunsch nach einer weniger betreuten Beschäftigung. In diesem Fall können Sie mit den Betreuerinnen / Betreuern in der aktuellen Einrichtung über Ihren Wunsch sprechen. Sie können auch mit der Bedarfskoordinatorin / dem Bedarfskoordinator oder mit der nächstgelegenen Arbeitsassistenz Kontakt aufnehmen.
Weitere Beratung und Informationen bekommen Sie auch beim Bundessozialamt (BSB), bei der Abteilung Soziales des Landes OÖ oder bei der Qualifizierungsberatung.

Institute der Erwachsenenbildung stehen grundsätzlich allen Menschen offen. Dort können Sie aber auch erfahren, ob es spezielle Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt. Wenn Sie sich zu einem Kurs oder zu einer Ausbildung anmelden, sollten Sie das Institut auf jeden
Fall informieren, welche Bedürfnisse Sie haben. Sie sollten sich auch informieren, ob es (bauliche) Barrieren gibt.
Gemeinsam mit dem Institut können Sie mögliche Lösungen besprechen.
Das (EMC) der SelbstbestimmtLeben-Initiative OÖ bietet neben der peer-Beratung auch spezielle Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für
peer-Beraterinnen und peer-Berater an. Zusätzlich werden Kurse und Schulungen für Menschen mit Beeinträchtigungen angeboten.
Auch Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz bieten Bildungsmaßnahmen an. Diese können aber oft nur Menschen besuchen, die in der Einrichtung wohnen oder arbeiten.
Im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes gibt es auch Trainingsmaßnahmen. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können zum Beispiel ein Mobilitätstraining in Anspruch nehmen.
Es gibt noch viel mehr Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Lesetraining oder Schreibtraining. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei der Bedarfskoordinatorin / beim Bedarfskoordinator oder bei den Einrichtungen, die Trainingsmaßnahmen anbieten. Wenn Sie eine Trainingsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei den genannten Stellen einen Antrag einreichen.
Die Kosten werden vom Land OÖ getragen. Ein Beitrag ist zu bezahlen.
Weitere Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten bekommen Sie auch beim Arbeitsmarktservice (AMS) oder beim Bundessozialamt (BSB).

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens von Beeinträchtigungen betroffen sein. Oft stellt sich heraus, dass der bisherige Beruf dann nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall gibt es Umschulungsmaßnahmen.
Die Berufliche Rehabilitation für Menschen mit Beeinträchtigungen bietet folgendes an:

  •  neue Berufsperspektiven entwickeln
  •  eine Ausbildung mit Abschluss, die genau für den Menschen mit Beeinträchtigungen passt
  •  Qualifizierung für eine andere Tätigkeit oder einen anderen Beruf
  •  verschiedene Fachdienste (Medizin, Reha-Technologie, Wohnen etc.)
  •  Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz

Wenn Sie an der Beruflichen Rehabilitation teilnehmen wollen, nehmen Sie Kontakt zu einer der folgenden Stellen auf:

  •  Arbeitsmarktservice (AMS)
  •  Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  •  Unfallversicherungsanstalt, wenn Sie an einer Berufserkrankung leiden oder einen Arbeitsunfall hatten

Mit der Zeit verändern sich die Möglichkeiten und Fähigkeiten eines Menschen. Oft verändert sich auch die berufliche und private Situation. Dann kann es zu Schwierigkeiten in der Arbeit kommen. In diesem Fall kann die Arbeitsassistenz zur Unterstützung geholt werden.
Die Arbeitsassistenz spricht mit allen Beteiligten und versucht die Schwierigkeiten zu beseitigen. Ziel ist es, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Einrichtungen, die Arbeitsassistenz anbieten und beim Bundessozialamt (BSB).
Besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten Sie auf jeden Fall mit dem Bundessozialamt Kontakt aufnehmen

Es gibt die Möglichkeit der Altersteilzeit. Dafür müssen Sie eine Arbeitsstelle haben, bei der Sie arbeitslosenversichert sind. Sie müssen in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert gewesen sein. Durch die Altersteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit verringern. So wird ein besserer Übergang in die Pension geschaffen.
Sie können ihre Arbeitszeit um 40 % bis 60 % verringern. Sie erhalten einen Zuschuss vom Arbeitsmarktservice (AMS), sodass Sie noch zwischen 70 % und 80 % Ihres bisherigen Einkommens haben. Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherung in der bisherigen Höhe weiter. Folgende
Ansprüche bleiben gleich, wie vorher:

  •  Pensionsansprüche
  •  Arbeitslosenansprüche
  •  Ansprüche von der Krankenkasse

Wenn Sie einen geschützten oder einen anderen betreuten Arbeitsplatz haben, so sprechen Sie am besten mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer. Oft gibt es in Werkstätten die Möglichkeit, weniger Stunden zu arbeiten. Wenn Sie weniger arbeiten und dafür mehr zu Hause sind, kann es
sein, dass Sie mehr Betreuung zu Hause brauchen. Daran sollten Sie denken

Viele Menschen, die in Pension gehen, können und wollen auch dann noch tätig sein. Das ist natürlich auch bei Menschen mit Beeinträchtigungen nicht anders. Viele Menschen haben Angst vor dem Ruhestand. Es ist ein neuer Lebensabschnitt, vieles wird neu sein. Das plötzliche Nichts-tun kann man sich schlecht vorstellen. Es ist daher gut, wenn Sie sich schon rechtzeitig darauf vorbereiten.
Sie können sich Tätigkeiten und Hobbys außerhalb der Arbeit suchen.
Ganz besonders sind Senioren-Vereinigungen dazu geeignet. Welche Möglichkeiten es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Magistrat.

Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz bieten einen sanften Ausstieg aus dem Arbeitsleben an.
Ältere Beschäftigte werden gut auf den Ruhestand vorbereitet. Die Einrichtungen arbeiten eng mit den Wohneinrichtungen zusammen. Sie können selbst entscheiden, in welchem Ausmaß Sie noch in der Werkstätte mitarbeiten wollen. In vielen Einrichtungen gibt es Seniorengruppen.
Dort können Sie einen ruhigeren Tag verbringen oder einen Tag mit Beschäftigung. So wie Sie es selbst möchten.