Der Zweck von Interessenvertretungen (IV) ist die Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen
- in Wohneinrichtungen
- in Werkstätten
- in Einrichtungen der Beruflichen Qualifizierung
- in Einrichtungen der Geschützten Arbeit
- die Persönliche Assistenz erhalten
- die Mobile Betreuung und Hilfe erhalten
Die IV vertritt diese Interessen gegenüber den Trägern dieser Einrichtungen und gegenüber dem Land OÖ.
Die IV ist im Oö. Chancengleichheitsgesetz geregelt.
Die Richtlinien für die Interessenvertretung stehen auch in „Leichter Sprache“ zur Verfügung.
Eine IV dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen bilden, die eine der folgenden Maßnahmen / Leistungen in Anspruch nehmen:
- Wohnen in einer Einrichtung (außer kurzfristige Wohnformen)
- Berufliche Qualifizierung
- Geschützte Arbeit (geschützte Arbeitsplätze in geschützten Werkstätten oder in Betrieben)
- Fähigkeitsorientierte Aktivität
- Persönliche Assistenz
- Mobile Betreuung und Hilfe
Das ist im § 38 des Oö. Chancengleichheitsgesetzes geregelt. Rechte der IV sind:
- genügend Freizeit, damit sie die Aufgaben der IV wahrnehmen können
- genügend Freizeit, damit sie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen können
- volle Leistungsprämie oder Taschengeld in der Zeit, wo sie Aufgaben der IV wahrnehmen
Diese Rechte gelten für Menschen mit Beeinträchtigungen, die Mitglied einer IV sind, oder die Mitglied werden möchten.
Die wichtigsten Aufgaben der IV sind:
- Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen in der Einrichtung
- Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen, die Persönliche Assistenz erhalten oder Mobile Betreuung und Hilfe beanspruchen
- Vertretung der Interessen gegenüber dem Träger der Einrichtung, gegenüber dem Anbieter der Persönlichen Assistenz oder der Mobilen Betreuung und Hilfe und gegenüber dem Land OÖ
- Mehrheitsfindung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Meinungsbildung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Mitsprache bei Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Mitgestalten und Einbringen von Ideen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Mitarbeit in diversen Projekten
- regelmäßiges Gespräch mit der Geschäftsleitung des Trägers und verschiedenen Bereichs- und Abteilungsleitungen
- Mitbestimmen im Wohnbereich, im Werkstättenbereich und bei der Freizeitgestaltung
- Mitbestimmen bei den Angeboten der Persönlichen Assistenz und Mobilen Betreuung und Hilfe
- Mitbestimmen in Bauangelegenheiten
- Anhörungsrecht bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern auf Betreuungsebene
- Informations- und Mitspracherecht über Veränderungen in den Einrichtungen
Ja, es ist die Aufgabe der IV, Sie bei Schwierigkeiten in der Einrichtung zu unterstützen. Die IV versucht zuerst das Problem in der Einrichtung zu klären. Wenn die IV damit keinen Erfolg hat, so wendet sie sich an die Kontaktperson des Landes OÖ, Abteilung Soziales. Das Land OÖ ist verpflichtet, sich um die Beschwerde zu kümmern.
Jede IV erhält vom Land OÖ eine Förderung für:
- Sachaufwand für Büromaterial
- Supervision (Gespräche über Probleme als IV mit ausgebildeten Gesprächsleiterinnen / Gesprächsleitern)
- Fortbildung, damit die Arbeit als IV gut gemacht werden kann
- Fahrtkosten zu diversen Veranstaltungen
- Sachaufwand für Lebensmittel bei Besprechungen
- Sachaufwand der / des externen Beraterin / Beraters (z.B. Fahrtkosten)