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Schwierige Lebenssituationen

Psychosoziale Probleme können in verschiedenen Lebenssituationen auftreten. Dann ist es gut, wenn man sich Hilfe holt. In verschiedenen Beratungsstellen gibt es geschulte Personen, die wesentlich bei der Lösung von Problemen unterstützen. Spezielle Selbsthilfegruppen können Ihnen ebenfalls in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung anbieten.

Psychosoziale Probleme können bei allen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen auftreten. Damit man diese Probleme lösen kann, gibt es Unterstützung durch fachliche Hilfe. Eine Ärztin / ein Arzt kann Ihnen eine Therapie verschreiben, zum Beispiel eine Gesprächstherapie oder eine andere Form der Psychotherapie. Hilfe und Informationen bekommen Sie auch bei den psychosozialen Beratungsstellen in Ihrem Bezirk. Die Beratung ist kostenlos.
Für Jugendliche, die Depressionen haben oder die Depressionen bekommen könnten, gibt es im Internet ein Forum. In diesem Forum können sie über ihre Probleme sprechen. Sie werden auch professionell beraten: www.help4youth.at

Dafür gibt es den psychosozialen Notdienst (PND). Sie können dort rund um die Uhr anrufen.
Der psychosozialen Notdienst bietet:

  •  telefonische Beratung
  •  Erstintervention, das heißt sofortige Unterstützung
  •  Hausbesuche durch geschulte Personen, die in einer Krise Hilfe leisten können. (Kriseninterventionsteam)

Der psychosoziale Notdienst ist kostenlos.
Krisenhotline: 0732 / 65 10 15
Es gibt auch Kriseninterventionsstellen. Dort erhalten Menschen in der Krise sofortige Hilfe. Sie werden dabei unterstützt, Probleme zu bewältigen. Gespräche werden telefonisch und persönlich durchgeführt. Wenn es nötig ist, werden auch Hausbesuche gemacht. Die Leistungen der Kriseninterventionsstellen sind kostenlos.
Menschen in psychischen Krisensituationen können manchmal nicht zu Hause bleiben. Dann können sie für eine kurze Zeit in ein Krisenzimmer. Normalerweise dauert der Aufenthalt in einem Krisenzimmer bis zu einer Woche. Im Krisenhaus kann der Aufenthalt bis zu 90 Tage dauern. Es gibt dort Betreuung und Beratung rund um die Uhr. Sie können mit Hilfe dieser Betreuung neue Lebensperspektiven finden.
Unter den Telefonnummern 0732 / 71 91 00 (EXITsozial) oder 07717 / 78 40-59 (Caritas für Betreuung und Pflege) erfahren Sie, wo es Krisenzimmer gibt. Der Aufenthalt in einem Krisenzimmer kostet 3 Euro pro Nacht.
Wenn Menschen gefährdet sind, sich das Leben zu nehmen, können sie rund um die Uhr diese Krisenhotline anrufen: 0810 / 977 155
Weitere Informationen zum Thema Selbstmord (Suizid) erhalten Sie auch auf der Webseite: www.suizidpraevention-ooe.at.

Es gibt sogenannte Laienhelferinnen / Laienhelfer. Das sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrer Freizeit psychisch beeinträchtigte Menschen betreuen.
Sie stehen für Gespräche und Aktivitäten zur Verfügung.
Sie unterstützen Betroffene bei der Bewältigung ihrer Probleme und helfen ihnen aus der Isolation. Für die betreuten Menschen bedeuten diese Besuche und Aktivitäten häufig eine Brücke zur Gesellschaft. Laienhelferinnen / Laienhelfer werden von Mitarbeitern der psychosozialen Dienste
unterstützt.

Der sexuelle Missbrauch von Menschen mit Beeinträchtigungen kommt öfter vor als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen. Oft fehlt die Möglichkeit der sprachlichen Kommunikation. Das erleichtert den Täterinnen / Tätern den Missbrauch. Bei sexuellem Missbrauch wird Macht ausgeübt. Das geht bei Menschen mit Beeinträchtigungen oft leichter. Unterstützung ist daher dringend notwendig. Sie müssen aber Hilfsmaßnahmen sehr genau überlegen. Zuerst sollten Sie sich auf jeden Fall kompetenten Rat holen.
Bei verschiedenen Einrichtungen erhalten Sie kostenlose Beratung. Dort werden weitere Schritte besprochen.

Ein schwerer Unfall verändert den Alltag des Betroffenen völlig überraschend. Er verändert aber auch den Alltag der
Angehörigen. Angehörige sind oft ganz wichtige Ansprechpersonen für Betroffene. Sie sollen sich zusätzlich auch um rechtliche und finanzielle Fragen kümmern. Sie sollen die Betroffene / den Betroffenen unterstützen, wieder in den Alltag hineinzufinden. Wertvolle Hilfe bekommen Angehörige dabei von Selbsthilfegruppen und von regionalen Beratungsstellen. Sie können auch eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. (Diese muss von einer Ärztin / einem Arzt verordnet werden.) Dort können Angehörige ihr inneres Gleichgewicht wiederfinden und ausreichend
Kraft bekommen.

In Oberösterreich gibt es das Oö. Antidiskriminierungsgesetz. Das Gesetz soll die Diskriminierung von Menschen

  •  wegen ihrer „Rasse“ oder ethnischen Herkunft,
  •  wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung,
  •  wegen ihrer Beeinträchtigungen,
  •  wegen ihres Alters oder
  •  wegen ihrer sexuellen Ausrichtung verhindern.

Das Gesetz gilt in allen Bereichen, die vom Land OÖ oder von den Gemeinden geregelt werden. Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ wenden. Dort erhalten Sie Beratung und Hilfe.
Seit 01.01.2006 sind das neue Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das novellierte Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) in Kraft.
Diese Gesetze sollen die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gesellschaft und im Beruf verhindern. Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können Sie das Bundessozialamt (BSB) kontaktieren. Sie können dort einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Beim Schlichtungsgespräch versucht das Bundessozialamt gemeinsam mit Ihnen und der zweiten Schlichtungspartei eine Lösung zu finden. Mit der Lösung sollen alle zufrieden sein. Das nennt man eine „gütliche Einigung“.
Beim Schlichtungsverfahren kann auch eine Vermittlerin / ein Vermittler in Anspruch genommen werden. Diese nennt man Mediatorin / Mediator. Ein Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Es kommt auch vor, dass keine Lösung gefunden wird, mit der alle zufrieden sind. Dann können Sie sich an ein Gericht wenden. Das Landesgericht ist zuständig, wenn es sich um eine Diskriminierung im Beruf handelt (BEinstG).
Das Bezirks- oder Landesgericht ist zuständig, wenn es sich um eine Diskriminierung in der Gesellschaft handelt (BGStG).
Bevor Sie zu Gericht gehen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. In beruflichen Angelegenheiten erhalten Sie rechtliche Beratung bei der Arbeiterkammer oder beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). In allen anderen Angelegenheiten erhalten Sie rechtliche Beratungzum Beispiel bei der Rechtsanwaltskammer oder bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

Sie sollten zuerst mit der Lehrkraft sprechen. Teilen Sie offen Ihre Bedenken, Probleme und Wünsche mit. Wenn sich die Situation daraufhin nicht bessert, sprechen Sie mit den übergeordneten Stellen der Reihe nach:

  •  Direktion der Schule
  •  Bezirksschulinspektorin / Bezirksschulinspektor oder Sonderpädagogisches Zentrum (SPZ)
  •  Landesschulrat

Sie können sich auch bei der zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstelle kostenlos Beratung holen.
Der Elternverein Ihrer Schule oder andere Selbsthilfegruppen können Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten und bei Gesprächen unterstützen.

Sie sollten zuerst mit den Betreuerinnen / Betreuern sprechen. Teilen Sie offen Ihre Bedenken, Probleme und Wünsche mit. Wenn sich die Situation daraufhin nicht bessert, sprechen Sie mit der pädagogischen Leitung dieser Einrichtung.
Wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihren Wünschen und Befürchtungen nicht gehört zu werden, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Abteilung Soziales des Landes OÖ. Dort werden Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten. Sie erhalten auch Unterstützung bei Gesprächen.

Wenn es sich um eine Einrichtung handelt, auf die das Heimaufenthaltsgesetz zutrifft, dann gelten folgende Regelungen (lt. § 4 Heimaufenthaltsgesetz):
Eine Freiheitsbeschränkung darf nur dann vorgenommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Die Bewohnerin / der Bewohner ist psychisch krank oder hat eine geistige Beeinträchtigung und gefährdet deswegen das eigene Leben oder die eigene Gesundheit ernstlich oder gefährdet deswegen das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich.
  •  Die Freiheitsbeschränkung ist zur Abwehr dieser Gefahr unbedingt notwendig und geeignet.
  •  Die Freiheitsbeschränkung ist in ihrer Dauer und in ihrer Art angemessen.
  •  Diese Gefahr kann nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden, zum Beispiel durch eine schonendere Betreuung oder Pflege.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen müssen der Bewohnervertretung gemeldet werden. Bei der Bewohnervertretung erhalten Sie auch weitere Informationen.
Sie können überprüfen lassen, ob die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorgenommen werden dürfen. Die Überprüfung müssen Sie beim Bezirksgericht beantragen.
Die Überprüfung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  •  Bewohnerin / Bewohner selbst
  •  gesetzliche Vertretung
  •  Vertrauensperson
  •  Bewohnervertretung
  •  Leitung der Einrichtung

Sie können sich an alle Einrichtungen wenden, die Sie bereits jetzt bei der Betreuung Ihres Kindes unterstützen.

  •  Frühförderung
  •  Kindergarten
  •  Schule
  •  Berufsausbildungseinrichtung
  •  Mobile Betreuung und Hilfe

Sie können sich auch an verschiedene Beratungsstellen wenden:

  •  Familienberatungsstellen
  •  Psychosoziale Beratungsstellen
  •  Psychologischer Dienst der Jugendwohlfahrt