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Kindergarten

Alle Eltern möchten, dass ihre Kinder einen geeigneten Kindergarten besuchen. 
Der Kontakt mit anderen Kindern ist für die Entwicklung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen wichtig. Es soll selbstverständlich werden, dass Menschen (mit und ohne Beeinträchtigungen) gemeinsam spielen, lernen und arbeiten. Das nennt man „Integration in allen Lebensbereichen“. Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass alle von dieser Integration profitieren. 

Sie als Eltern können und sollen aber selbst entscheiden, ob Sie Ihr Kind in einer „integrativen Kindergartengruppe” oder in einem „heilpädagogischen Kindergarten” betreuen lassen wollen.

Kinder, die älter als zweieinhalb Jahre sind und noch nicht zur Schule gehen, können einen Kindergarten besuchen.
Wenden Sie sich dafür rechtzeitig an Ihr Gemeindeamt bzw. Magistrat. (Wenn es möglich ist, bereits 1 Jahr vor dem geplanten Eintritt.) Dort werden Sie über die bestehenden Möglichkeiten informiert. Auskunft erhalten Sie auch direkt im nächstgelegenen Kindergarten. 

Wenn zusätzliches Personal für die Betreuung Ihres Kindes notwendig ist, so kann der Kindergartenerhalter beim Land OÖ (Direktion
Bildung und Gesellschaft) um einen Zuschuss zur Finanzierung einer Stützkraft ansuchen.
Weiters gibt es die Mobile Integrationsberatung. Sie wird von Sonderkindergartenpädagoginnen / Sonderkindergartenpädagogen durchgeführt. Bei der Mobilen Integrationsberatung werden optimale Rahmenbedingungen geschaffen, damit eine Integration in Regelkindergärten gelingt. Sie
ist eine Unterstützung für Kindergartenpädagoginnen / Kindergartenpädagogen, Eltern und Kindergartenerhalter.

Wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen.
Informieren Sie die zuständigen Ansprechpersonen ausführlich über die Möglichkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes. 
Nehmen Sie Kontakt zu Elterninitiativen oder Vereinen auf, die sich mit dem Thema Integration beschäftigen. Seit dem Sommer 2001 ist die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen im Oö. Kinderbetreuungsgesetz verankert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Oö. Kindernets (www.ooe-kindernet.at). Dort ist auch ein Handbuch zur Integration verfügbar.

In Oberösterreich gibt es heilpädagogische Kindergärten von privaten Trägervereinen, die zur Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen eingerichtet wurden. Falls Sie möchten, dass Ihr Kind einen heilpädagogischen Kindergarten besucht, wenden Sie sich am besten direkt an den
nächstgelegenen heilpädagogischen Kindergarten.

Für die Fahrt von der Wohnadresse zum heilpädagogischen Kindergarten und wieder zurück gibt es normalerweise einen organisierten Fahrdienst. Die Kosten werden auf Antrag vom Land OÖ (Direktion Bildung und Gesellschaft) getragen.

Hier kann das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Kinderbetreuungsbeihilfe gewähren. Wie hoch diese ist, hängt vom Familieneinkommen ab. 

Die Kinderbetreuungsbeihilfe müssen Sie beantragen bevor Sie wieder zu arbeiten beginnen.

Mobile Betreuung und Hilfe soll Eltern entlasten, die Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen.
Sie kann für Kinder ab 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
Mobile Betreuung und Hilfe unterstützt zum Beispiel bei der Freizeitgestaltung des Kindes.
Wie viele Stunden im Monat Ihr Kind Mobile Betreuung und Hilfe in Anspruch nehmen kann, wird bei der Assistenzkonferenz festgelegt.
Die Bedarfskoordinatorinnen / Bedarfskoordinatoren und die Träger geben Ihnen Auskunft, in welchem Ausmaß und zu welchen Zeiten die Mobile Betreuung und Hilfe in Anspruch genommen werden kann.
Die Mobile Betreuung und Hilfe ist eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz

Ein Beitrag ist zu bezahlen.

In Oberösterreich gibt es Wohneinrichtungen von privaten Trägervereinen, die vom Land OÖ finanziert werden.
Falls Sie für Ihr Kind eine Wohnbetreuung suchen, wenden Sie sich am besten zuerst an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator.
Für Vorabinformationen können Sie sich auch direkt an eine Wohneinrichtung wenden.
Ist ein passender Platz vorhanden, stellen Sie einen Antrag gemäß dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Möchten Sie eine Aufnahme zu
einem späteren Zeitpunkt, kann eine Bedarfsmeldung aufgenommen werden. Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.
Das Land OÖ trägt die Kosten für die Wohnbetreuung. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.