Direkt zum Inhalt

Mobilität

Mobilität heißt Bewegung oder sich fortbewegen.
Mobilität ist in der modernen Gesellschaft sehr wichtig.
Mobilität ist eine wichtige Frage

  •  beim Besuch des Kindergartens
  •  beim Besuch der Schule
  •  bei der Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück
  •  beim Besuch eines Theaters oder eines Konzertes
  •  bei Urlaubsreisen

Eine wichtige Hilfe dabei sind Fahrdienste, finanzielle Unterstützungen zur Anpassung eines privaten Kraftfahrzeuges, barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel oder spezielle Berechtigungen.

Bahnhöfe, Bahnsteige und Nahverkehrszüge in Oberösterreich werden immer barrierefreier. Leider ist das aber noch nicht überall so. Daher ist es ratsam, eine Fahrt mit der Bahn gut zu planen. Sie sollten nötigenfalls Kontakt mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aufnehmen.
Vor allem dann, wenn Sie Rollstuhlfahrerin oder Rollstuhlfahrer sind. Bei Reisen mit Fernverkehrszügen sollten Sie als Rollstuhlfahrerin oder Rollstuhlfahrer auf jeden Fall beim CallCenter der ÖBB anrufen und sich anmelden: Telefon 05 / 17 17
Beim öffentlichen Busverkehr werden immer mehr Niederflurwagen eingesetzt. Diese sind teilweise auch mit Rampen ausgestattet. Bei den Verkehrsbetrieben können Sie sich darüber informieren, wo bereits barrierefreie Verkehrsmittel eingesetzt werden.
Auch bei Postbussen gibt es zum Teil Niederflurwagen mit zusätzlichen Rampen. Alle neuen Busse der Post haben spezielle Hebelifte. Die Postbus GmbH gibt Auskunft, auf welchen Strecken barrierefreie Busse eingesetzt werden.
Straßenbahnen und U-Bahnen werden immer zugänglicher. Straßenbahnen sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben, welche Linien barrierefrei nutzbar sind.
Die österreichische Binnenschifffahrt verfügt über barrierefreie Schiffe. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Angebote Sie barrierefrei nutzen können

Sie können sich direkt an die verschiedenen Verkehrsbetriebe wenden. Dort bekommen Sie die Information, ob eine Fahrpreisermäßigung möglich ist.
Größere Unternehmen haben oftmals Broschüren über Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen (zum Beispiel bei den ÖBB: „Wir für Sie – Service für mobilitätseingeschränkte Reisende“).
Informationen über Fahrpreisermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln bekommen Sie auch beim Sozialservice des Bundessozialamtes (BSB)

Wenn Sie körperlich dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug zu lenken, können Sie grundsätzlich den Führerschein machen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Führerscheinantrag stellen.
Einen Führerscheinantrag stellen Sie bei der zuständigen Polizeibehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). In diesem Fall findet die ärztliche Untersuchung vor dem Fahrschulbesuch statt.
Sie können beim Land OÖ oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger um einen Zuschuss oder um die Übernahme der Fahrschulkosten ansuchen. Darum können Menschen ansuchen, die

  •  dauernd schwer gehbeeinträchtigt sind und
  •  noch keinen Führerschein besitzen und
  •  ein Auto benötigen.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt in manchen Fällen die Kosten für die Führerscheinausbildung. Voraussetzungen dafür:

  •  Sie beginnen eine neue Arbeit und
  •  Sie brauchen bei der Arbeit den Führerschein.

Es wird im Einzelfall entschieden.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall beeinträchtigt sind, wenden Sie sich an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder an den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
Wenn Sie zu den „begünstigten Behinderten“ gehören und eine Anstellung haben, können Sie beim Bundessozialamt (BSB) einen Zuschuss zu den Fahrschulkosten beantragen.
Das geht aber nur, wenn Sie das Auto zur Ausübung des Berufes brauchen (z.B. Außendienstmitarbeiterinnen / Außendienstmitarbeiter).
Gehörlose Menschen können mit Hilfe einer Gebärdendolmetscherin / einem Gebärdendolmetscher den Führerschein machen. Nähere Informationen bekommen Sie beim Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ. Eine LernDVD für Gehörlose können Sie beim Bundessozialamt ausborgen. Die Lern-DVD gibt es für die Führerscheinprüfung der Klassen A und B. Nach der Führerscheinausbildung müssen Sie diese wieder zurück geben.
Menschen, die ein behindertengerechtes Fahrzeug (z.B. Automatikgetriebe, Handgas- / Handbremshebel) brauchen, können sich an den CLUB MOBIL wenden. Der CLUB MOBIL hat ein Fahrschulauto mit Sonderausstattung, das man sich ausleihen kann.
Ob eine Fahrschule auf Ihre Bedürfnisse eingerichtet ist, erfragen Sie am besten bei der Fahrschule selbst. Im Informationsteil finden Sie eine Auflistung von Fahrschulen, die laut eigenen Angaben Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen haben.

Es gibt bereits viele technische Möglichkeiten ein Auto an verschiedene Bedürfnisse anzupassen. Auskünfte und Informationsbroschüren erhalten Sie bei den Autofahrerklubs.
Sie können einen Zuschuss beim Land OÖ, Abteilung Soziales beantragen,

  •  wenn Sie eine dauernde schwere Gehbeeinträchtigung haben und
  •  keiner Beschäftigung nachgehen und
  •  keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.

Berufstätige und Pensionistinnen / Pensionisten können einen Zuschuss beim Bundessozialamt (BSB) beantragen.
Bei manchen Sozialversicherungsträgern erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen PKW-Zuschuss oder ein zinsenloses Darlehen. Bei der Arbeiterkammer gibt es für Mitglieder die „Mobilitätshilfe“, wenn sie ein neues Auto kaufen oder ihr Auto anpassen müssen. Das Auto muss zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte eines beeinträchtigten Kindes notwendig sein.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall beeinträchtigt sind,wenden Sie sich an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder an den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bei Fragen rund um das Auto (Autobahnvignette, Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe NOVA,…) können Sie sich an das Bundessozialamt wenden. Bei Autofahrerklubs können Sie eine Ermäßigung bei der Mitgliedsgebühr erhalten. Wenn die Kfz-Begutachtung („Pickerl“) vom Autofahrerklub gemacht wird, gibt es meist auch eine Ermäßigung für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Der ÖAMTC bietet auch spezielle Fahrtechnikkurse für Menschen mit Beeinträchtigungen an. An diesen Kursen
können nur Menschen mit mindestens 50 % Beeinträchtigung teilnehmen. Sie müssen außerdem den Führerschein der Gruppe B besitzen. Für diese Kurse bezahlen Sie nur mehr einen geringen Selbstbehalt.

Den Antrag für diesen Ausweis müssen Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat stellen. Den Parkberechtigungsausweis können dauernd stark gehbeeinträchtigte Menschen erhalten. Dabei ist es egal, ob sie selbst fahren oder ob sie mitfahren. Der Ausweis wird für eine Person ausgestellt. Er gilt nur dann, wenn diese Person fährt oder mitfährt.
Mit dem Ausweis dürfen Sie auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken. Sie dürfen damit in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen dauerhaft parken und brauchen nichts bezahlen. Sie dürfen im Parkverbot parken. Sie dürfen im Halte- und Parkverbot halten.
Mit diesem Ausweis bezahlen Sie weniger oder keine Straßenmautgebühren. Informationen dazu erhalten Sie bei der ASFINAG

Im Großraum Linz, Wels, Steyr gibt es Fahrdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Fahrdienste stehen Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrern und schwer gehbeeinträchtigten Personen zur Verfügung. Die Fahrdienste werden mit Unterstützung des Landes OÖ durchgeführt.
Im Großraum Linz ist der Arbeiter-Samariterbund für den Fahrdienst zuständig. Sie können ab 7:00 Uhr morgens telefonisch für den gleichen Tag eine Fahrt anmelden.
Fahrten, bei denen Sie zu einer bestimmten Zeit am Ziel sein müssen, müssen Sie 3 Tage vorher anmelden. Fahrten,
die aus dem Stadtgebiet Linz hinausführen, müssen Sie ebenfalls 3 Tage vorher anmelden.
In Wels und Steyr ist das Rote Kreuz für den Fahrdienst zuständig. Sie können Fahrten ab 7:00 Uhr morgens telefonisch für den gleichen Tag anmelden. Besser ist es jedoch, wenn Sie bereits am Tag zuvor die Fahrt anmelden.
Fahrten, die aus dem Stadtgebiet hinausführen, müssen Sie normalerweise 1 Woche vorher anmelden.

Sie können einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim Land OÖ, Abteilung Soziales stellen,

  •  wenn Sie eine dauernde schwere Gehbeeinträchtigung haben und
  •  keiner Beschäftigung nachgehen.

Diese Leistung ist eine Pauschale. Sie wird einmal im Jahr ausbezahlt. Sie soll die erhöhten Fahrtkosten aufgrund der Beeinträchtigungen ausgleichen. Berufstätige Menschen können den Mobilitätszuschuss beim Bundessozialamt (BSB) beantragen.
Einen Antrag auf Transportkostenrückvergütung können Sie beim Bundessozialamt oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen,

  •  wenn Sie in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen und
  •  wenn Sie wegen Ihrer Beeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel und kein privates Fahrzeug benutzen können. (Parkberechtigungsausweis § 29b oder Eintrag im Behindertenpass durch das Bundessozialamt)

Dabei werden Kosten für Arbeitsfahrten mit einem Fahrdienst oder einer anderen geeigneten Person rückerstattet.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel wegen ihrer Beeinträchtigung nicht benutzen können (Parkberechtigungsausweis § 29b oder Eintrag im Behindertenpass durch das Bundessozialamt), gibt es steuerliche Vergünstigungen:

  •  Steuerfreibetrag bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für ein eigenes Fahrzeug oder Taxikosten
  •  Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

In diesem Fall können Sie beim Land OÖ einen Antrag stellen. Die Fahrtkosten für einen organisierten Fahrdienst oder für das billigste öffentliche Verkehrsmittel werden vom Land OÖ übernommen.
Wenn Sie eine Begleitperson benötigen, so werden auch deren Fahrtkosten übernommen. Informationen dazu erhalten Sie in der Einrichtung, in der Sie an der Maßnahme teilnehmen. Den Antrag dafür stellen Sie zusammen mit dem Antrag für die gewünschte Maßnahme.
Wenn Sie eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz beantragt haben, müssen Sie zur Assistenzkonferenz kommen. Für die Fahrt zur Assistenzkonferenz werden die Fahrtkosten ebenfalls ersetzt.

Es gibt medizinisch verordnete Mobilitätshilfen. (Sie müssen eine Verordnung von einer Ärztin / einem Arzt haben.) Das sind zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte usw.
Dafür ist der Krankenversicherungsträger zuständig.
Es gibt Mobilitätshilfen im sozialen Bereich. Das sind zum Beispiel Treppensteighilfen, umgebaute Fahrzeuge, Handbikes, usw. Dafür ist das Bundessozialamt (BSB), die Pensionsversicherungsanstalt oder das Land OÖ zuständig. Es werden nur Mobilitätshilfen gefördert, die
wegen Beeinträchtigungen notwendig sind. Wenn das Land OÖ zuständig ist, müssen Sie den Antrag bei der Abteilung Soziales stellen.
Die Unfallversicherung ist nach Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten zuständig. Dann übernimmt diese die Kosten für die medizinischen und für die sozialen Mobilitätshilfen.

Das RISS (Rehabilitation und Integration für Sehbehinderte und Späterblindete) bietet Training in folgenden Bereichen an:

  •  Lebenspraktische Fertigkeiten
  •  Orientierung und Mobilität
  •  Kommunikationsfertigkeit

Die Kosten werden vom Land OÖ getragen. Sie müssen einen Beitrag bezahlen.

Die österreichischen Flughäfen sind generell barrierefrei.
Auf Flughäfen gibt es auch spezielle Broschüren für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie können davon ausgehen, dass größere internationale Flughäfen ebenfalls generell barrierefrei sind.
Auf allen großen Flughäfen gibt es Assistenzdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese stellen auch Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle zur Verfügung. Die Assistenzdienste sind kostenlos.
Sie müssen bei der Buchung bereits angeben, welche Bedürfnisse Sie haben. Je klarer Sie Ihre Bedürfnisse sagen, umso besser wird auch der Flug verlaufen. Das gilt vor allem für Mobilitätsbeeinträchtigungen. Wenn Sie online buchen, müssen Sie mit der Fluglinie Kontakt aufnehmen,
die den Flug durchführt.

Immer mehr öffentliche WCs und Schrägaufzüge werden mit einem Euro-Zylinderschloss ausgestattet. Nur mehr Menschen, die einen Euro-Key besitzen, können diese Anlagen benutzen.
Wenn Sie einen gültigen Bundesbehindertenpass oder einen gültigen Ausweis nach § 29b StVO besitzen, können Sie den Schlüssel bei der ÖAR bestellen. Den Euro-Key bekommen Sie gratis. Wer eine gewöhnliche WC-Anlage benutzen kann, bekommt keinen Euro-Key.
Auch in anderen Ländern der EU kann der Euro-Key genutzt werden. Derzeit gibt es in Deutschland, Italien, der Schweiz und teilweise in Tschechien und Kroatien solche Anlagen.