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Familie mit Kleinkind

In den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes mit Beeinträchtigungen muss sich die Familie an die neue Lebenssituation gewöhnen. Die Eltern werden versuchen, der Familie wieder ein „normales“ Leben zu ermöglichen. Die Familie lernt, wie bei allen anderen Kindern auch, die Persönlichkeit des Kindes kennen.
Sie lernt welche Fähigkeiten, Stärken und Schwächen das Kind hat. Eltern möchten alles für das Kind tun, was möglich ist. Sie möchten das Kind so gut wie möglich fördern. Dabei müssen sie aber aufpassen, dass sie nicht zu viel wollen. Das kann das Kind selbst und auch die restliche Familie überfordern. Damit eine Förderung für das Kind ohne Überforderung gut gelingen kann, gibt es professionelle Hilfe. Diese bietet eine Entwicklungsbegleitung, Förderung und Beratungsgespräche für die Eltern an.

Wenn Sie um die Entwicklung Ihres Kindes besorgt sind,
wenden Sie sich an Ihre Kinderfachärztin / Ihren Kinderfacharzt, Ihre Eltern- und Mutterberatungsstelle oder an die nächste Frühförderstelle.


Die Allgemeine Frühförderung ist die frühestmögliche ganzheitliche Förderung für Kinder,

  • die eine Entwicklungsverzögerung haben, oder
  • die eine Beeinträchtigung haben, oder
  • bei denen eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Je früher die Förderung beginnt, um so besser wird sich das Kind entwickeln können. Die Allgemeine Frühförderung kann von Geburt an durchgeführt werden und endet
  • entweder mit dem Eintritt in den Kindergarten, wo eine Sonderkindergartenpädagogin / ein Sonderkindergartenpädagoge arbeitet oder
  • mit dem Eintritt in die Schule.

Die Allgemeine Frühförderung ist eine ganzheitliche Förderung. Sie fördert die Entwicklung Ihres Kindes im Kreise Ihrer Familie. Die Frühförderin / der Frühförderer bietet dem Kind spezielles Spiel- und Wahrnehmungsmaterial an. Sie / Er geht dabei immer von den Fähigkeiten des Kindes aus.
Ein weiterer wesentlicher Teil der Frühförderung ist das Gespräch mit den Eltern. Das Gespräch soll den Eltern helfen, das Kind mit all seinen Stärken und Schwächen anzunehmen und es in seiner Entwicklung zu unterstützen.
Sie sollen dabei aber nicht auf die eigenen Bedürfnisse und auf die Bedürfnisse der restlichen Familie vergessen.
Spezielle Frühförderungen sind die Sehfrühförderung und die Frühe Kommunikationsförderung. Die Sehfrühförderung gibt es für Kinder mit einer starken Sehbeeinträchtigung und für blinde Kinder. Die Frühe Kommunikationsförderung gibt es für Kinder, die nicht ausreichend oder gar nicht sprechen können. Die Frühförderung findet meist mobil (also zu Hause in der Familie) statt. Sie kann aber auch ambulant (stundenweise in einer Frühförderstelle) in Anspruch genommen werden.

Für Berufstätige ist es oft notwendig, so bald als möglich eine Kinderbetreuungsstelle zu finden. Für Kinder unter drei Jahren stehen dazu Kinderbetreuungseinrichtungen oder Tagesmütter / Tagesväter zur Verfügung. Bei einer integrativen Betreuungsform werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut. Das ist für alle Kinder eine Bereicherung. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihr Gemeindeamt bzw. Magistrat, Ihre Sozialberatungsstelle, die Abteilung Jugendwohlfahrt bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder
die Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes OÖ. Dort werden Sie über die Möglichkeiten in Ihrer Nähe informiert. Auskunft erhalten Sie auch bei der nächstgelegenen Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten).


Wenn zusätzliches Personal für die Betreuung Ihres Kindes notwendig ist, so kann die Betreuungseinrichtung bei der Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes OÖ um einen Zuschuss zur Finanzierung einer Stützkraft ansuchen.
Wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen. Informieren Sie die zuständigen Ansprechpersonen der Betreuungseinrichtung ausführlich über die Möglichkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes.
Nehmen Sie Kontakt zu Elterninitiativen oder Vereinen auf, die sich mit dem Thema Integration beschäftigen.
Wenn Sie wieder zur Arbeit gehen wollen und deshalb eine Kinderbetreuung durch Dritte brauchen, kann das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Kinderbetreuungsbeihilfe gewähren. Wie hoch diese ist, hängt vom Familieneinkommen ab. Die Kinderbetreuungsbeihilfe müssen Sie beantragen bevor Sie wieder zu arbeiten beginnen. Mobile Betreuung und Hilfe soll Eltern entlasten, die Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen. Sie kann für Kinder ab 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Mobile Betreuung und Hilfe unterstützt zum Beispiel bei der Freizeitgestaltung des Kindes. Wie viele Stunden im Monat Ihr Kind Mobile Betreuung und Hilfe in Anspruch nehmen kann, wird bei der Assistenzkonferenz festgelegt.

In Oberösterreich gibt es Wohneinrichtungen von privaten Trägervereinen, die vom Land OÖ finanziert werden.
Falls Sie für Ihr Kind eine Wohnbetreuung suchen, wenden Sie sich am besten zuerst an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator.
Für Vorabinformationen können Sie sich auch direkt an eine Wohneinrichtung wenden.
Möchten Sie eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Bedarfsmeldung aufgenommen werden.
Diese wird an die Bedarfskoordinatorin / den Bedarfskoordinator weitergeleitet.
Das Land OÖ übernimmt die Kosten für die Wohnbetreuung.
Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.