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AMS soll dies als Chance zu generellem Umdenken nutzen

Das Diskriminierungspotenzial des AMS-Algorithmus, insbesondere was Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen anbelangt, wurde vom Österreichischen Behindertenrat bereits vielfach massiv kritisiert. Es ist fatal und sehr gefährlich, Menschen nur aufgrund ihrer Merkmale zu kategorisieren. Gerade unsere Gruppe, die von der Arbeitslosigkeit selbst in wirtschaftlich guten Zeiten überproportional betroffen ist, wird durch den Algorithmus in die Sozialhilfe abgeschoben.

Das nun die Datenschutzbehörde die Nutzung des Algorithmus untersagt, vor allem weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, ist für Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen eine große Erleichterung.

„Das AMS sollte dies als Chance nutzen, für ein generelles Umdenken. Gerade jene, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, sollten die beste Unterstützung erhalten und nicht, wie es der Algorithmus vorsah, als ‘nicht der Mühe wert‘ eingestuft werden,“ fordert Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates und er ergänzt: „Unser dringender Appell an den Nationalrat lautet: bitte keine gesetzliche Grundlage schaffen, um den AMS-Algorithmus zu ermöglichen! Nur so wird dieses Thema auf Dauer Geschichte sein.“