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Kürzlich berichteten wir über die Staatenprüfung Deutschlands, die dieser Tage in Genf stattfand. Ein Thema, auf das wir hierbei aufmerksam machten, war der Wahlrechtsausschluss bestimmter Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Der Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht wird auch von den VertreterInnen des UN-Fachausschusses der Staatenprüfung kritisiert. Sie bestätigen, dass zu Artikel 29 der UN-Konnvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dringender Handlungsbedarf besteht.
Für mit der UN-Konvention unvereinbar hält der Fachausschuss besonders die Aberkennung des Wahlrechts bei Menschen, bei denen eine Betreuung bzw. Vertretung in allen Angelegenheiten zugeordnet ist.
(Quelle: Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
(von KI-I)