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Im Jahr 2015 soll das Bundesteilhabegesetz ins deutsche Parlament. 2016 soll es in Kraft treten.
Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, forderte kürzlich in einem Interview, dass Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Es soll nicht mehr auf Angehörige und auf eigenes Vermögen zurückgegriffen werden. Er berichtet, dass Teilhabe nach dem Bundesteilhabegesetz eine individuelle Bedarfsdeckung sicherstellen solle. Das ist die Forderung der Behindertenverbände und auch Absicht der Regierung, meint er.
Das Bundesteilhabegesetz soll dabei die Länder und Gemeinden mehr als bisher finanziell unterstützen. Angedacht sind fünf Milliarden Euro. Diese Summe soll an die Kommunen gezahlt werden, da diese für Leistungen für Betroffene hauptsächlich zuständig sind. Das hört sich für den Moment nach einer großen Summe an. Die Frage ist, ob diese Summe adäquat ist.
Ansichten zu diesem Thema sowie Weiteres zum geplanten Bundesteilhabegesetz können Sie online lesen im Interview mit Herrn Bauer bei Deutschlandfunk: Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderung.
(Quelle: Deutschlandfunk, Umwelt und Verbraucher, Bundesteilhabegestz – Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderung, Beitrag vom 30.12.2014)
(von KI-I)