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Wegen des Ausschlusses von der Bundestagswahl 2013 in Deutschland gehen nun acht betroffene Menschen mit Behinderungen vor Gericht. Sie hatten davor bereits Einspruch gegen den Wahlauschluss erhoben. Dieser war abgelehnt worden. Nun wollen die Betroffenen, "dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären".
Der Grund für den Wahlausschluss liegt in Deutschland vor, wenn eine Betreuung in allen Angelegenheiten besteht, sprich jemand in allen wichtigen Angelegenheit eine gesetzliche Vertretung hat. Außerdem sind jene von der Wahl ausgeschlossen, die sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befinden, "weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen."
In beiden Fällen folgt laut rechtlicher Meinung ein Fehlen der Kommunikationsfähigkeit bei den Betroffenen. Dies zusammen führt zum Verlust des Wahlrechts.
Die acht Beschwerdeführer werden bei der Vertretung vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie unterstützt.
(Quelle:  Bundesvereinigung Lebenshilfe newsroom in finanzen.net, Menschen mit Behinderung gehen vors Bundesverfassungsgericht, Artikel vom 16.12.2014)
(von KI-I)