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Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann können die Betroffenen nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen.

Stellen Sie sich vor, Sie gehen jeden Tag arbeiten. Dafür bekommen Sie 100 Euro ausbezahlt. Für einen ganzen Monat, wohlgemerkt. Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld gibt es nicht. Falls Sie jetzt vorhaben, zum Betriebsrat zu gehen: Geht nicht, betriebliche Mitbestimmung ist auch nicht vorgesehen. Dann werden Sie krank. Aber in Krankenstand gehen und weiterbezahlt werden, während Sie sich erholen, ist nicht möglich: Sie sind nämlich nicht krankenversichert. Es dauert ein paar Wochen, bis Sie wieder auf den Beinen sind. Zu lange, denn es gibt die Regel: Wer länger krank ist, verliert seinen Platz. Bleibt nur: neue Arbeit suchen. Sie gehen also zum Arbeitsmarktservice (AMS). Aber dort hören Sie nur: Sie werden nicht unterstützt. Keine Weiterbildung, keine Förderung, keine Job-Vermittlung.

Das ist überspitzt formuliert, aber doch zumindest teilweise bittere Realität für tausende Menschen mit Behinderung. Wird ihre Arbeitsfähigkeit per Gutachten einmal auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann werden sie vom AMS nicht gefördert und vermittelt. Sie können nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Deshalb sind sie abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie für ihre Arbeit nur ein Taschengeld bekommen. Manche Werkstätten zahlen 400 Euro im Monat, viele 100, und manche sogar nur 20 Euro im Monat. Obwohl sie fixe Arbeitszeiten vorschreiben, schwere Arbeit verlangen und diese in vielen Fällen gewinnbringend vermarkten. Natürlich ist die Arbeit in Behindertenwerkstätten oft auch Teil einer Therapie, das kann aber keine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen, die arbeiten wollen, kein unabhängiges Leben führen können und sich nicht beruflich verwirklichen können.

Junge Menschen leiden darunter besonders. Sie kommen meist ihr ganzes Leben nicht mehr aus dieser Situation heraus. Sie haben keine Chance, selbständig zu werden. Sie bleiben auf ewig abhängig: vom Geld der Familie, von der Mitversicherung bei den Eltern, von der Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe. Nicht einmal, wenn sie erben, haben sie etwas davon, denn solange sie das Erbe verbrauchen, verlieren sie die Sozialhilfe. Weil sie nicht sozialversichert sind, werden sie auch nie eine eigene Pension bekommen. Ein Leben in Abhängigkeit und Armut.

Dringender Handlungsbedarf für Bund und Länder

Alle diese Bedingungen verstoßen gegen die Menschenrechte. Österreich hat sich aber verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten – natürlich auch für Menschen mit Behinderung. In der EU-Grundrechtscharta steht: “Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden”, und: “Menschen mit Behinderung haben das Recht, so zu leben und zu arbeiten wie andere auch.” In Österreich herrscht also dringender Handlungsbedarf. Die Volksanwaltschaft fordert daher von der Bundesregierung und den Landesregierungen, dass die Einteilung der Menschen in Arbeitsfähige und nicht Arbeitsfähige ersatzlos abgeschafft wird. Andere Länder lösen das Problem etwa nicht durch Ausschluss vom Arbeitsmarkt, sondern durch persönliche Assistenz für die Betroffenen.

Das Geld darf kein Grund sein, Menschenrechte zu missachten

Für jene Menschen, die trotzdem nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, sondern in Behindertenwerkstätten, muss es soziale Absicherung geben: Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Und finanzielle Absicherung: Menschen, die arbeiten, sollen Lohn oder Gehalt bekommen und nicht wie unmündige Kinder ein Taschengeld.

Klar, das alles kostet Geld. Aber die Menschen mit Behinderung haben keine Zeit, um jahrelange Diskussionen zwischen Bundes- und Landespolitik, zwischen Gemeinden und Sozialversicherungen abzuwarten. Wir müssen erst die anstehenden Probleme lösen und können danach dann gerne diskutieren, wie die Kosten aufgeteilt werden. Aber das Geld darf nicht der Grund für das Aussetzen der Menschenrechte sein.

wienerzeitung.at