Am 5. Mai fand der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt
„Ich weiß um die Hürden, die es bei der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen noch zu überwinden gilt. Ich habe es mir daher zu einem Ziel meiner Amtszeit gemacht, in diesem Bereich Verbesserungen voran zu bringen“, erklärt Sozialminister Johannes Rauch anlässlich des Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Er unterstreicht, dass bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt wurden oder sich derzeit in Umsetzung befinden. „Mir als Sozialminister ist es wichtig, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen immer in allen gesellschaftlichen Bereichen von Anfang an mitgedacht werden. Ich lege deshalb großen Wert darauf, dass die betroffenen Personengruppen in die Entwicklungsprozesse eingebunden werden und ihre Vorschläge und Forderungen Berücksichtigung finden.“
Nationaler Aktionsplan Behinderung liegt demnächst vor
Als wichtigen Schritt erachtet Rauch den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung 2022–2030), der demnächst vorliegen wird. Dabei handelt es sich um die nationale Strategie für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die langfristigen Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik beinhaltet. Er wurde in einem breiten partizipativen Prozess gemeinsam erarbeitet, befindet sich derzeit in Abstimmung und soll noch im ersten Halbjahr 2022 im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht werden.
Verbesserung der Beruflichen Teilhabe geplant
Ein Bündel an Maßnahmen wurde etwa bereits zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geschnürt. Dafür sollen heuer bis zu 315 Millionen Euro eingesetzt werden – eine Steigerung gegenüber 2021 um rund 10 Prozent. Neben den bereits bewährten Maßnahmen wie den Integrativen Betrieben und Lohnkostenzuschüssen, bilden insbesondere die Angebote Jugendcoaching, AusbildungsFit, die Berufsausbildungsassistenz, die Arbeitsassistenz und das Jobcoaching im Rahmen des „Netzwerks Berufliche Assistenz“ das Herzstück der Maßnahmen zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Unternehmen stärker dabei zu unterstützen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dafür wurde mit dem NEBA Betriebsservice ein spezielles Beratungs- und Serviceangebot für Unternehmen entwickelt, das auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Betriebes eingeht. Geplant sind außerdem ein Abbau der Zugangshürden bei Förderungen sowie ein wichtiger Schritt, um den Übergang aus tagesstrukturierenden Einrichtungen in den offenen Arbeitsmarkt zu erleichtern: „Lohn statt Taschengeld“.
„Zur Erreichung der tatsächlichen beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist noch viel zu tun. Dennoch wurden in diesem Bereich bereits bedeutende Fortschritte erzielt und wir werden diesen Weg konsequent weitergehen“
Sozialminister Rauch.
Geplant ist zudem ein neues Barrierefreiheitsgesetz: Dadurch müssen beispielsweise PCs, Smartphones, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Bankdienstleistungen von Beginn an barrierefrei sein.