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Gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus innerhalb der EU bedeutend

Was bisher nur ein freiwilliges Pilotprojekt der Europäischen Kommission war, an dem acht Mitgliedsstaaten teilnahmen (Österreich befand sich nicht darunter), soll nun in eine EU-weite Richtlinie gegossen werden. Die Europäische Kommission veröffentlichte heute eine verpflichtende Richtlinie zur Ausweitung des EU-Behindertenausweises.

Der Österreichische Behindertenrat zeigt sich erfreut über die Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission. Die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist ein wesentlicher Schritt, um den freien Personenverkehr auch für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Allerdings stellt dies nur einen ersten Schritt dar. Dem Vorschlag der Kommission folgen die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats, die daraufhin im Trilog ausverhandelt werden. Erfahrungsgemäß werden die Entwürfe der Europäischen Kommission vor allem durch den Europäischen Rat, in dem die nationalen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten vorherrschend sind, regelmäßig spürbar aufgeweicht.

Entscheidend für ein bestmögliches Ergebnis ist die wirksame Miteinbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen bei der nationalen Entwicklung und Umsetzung des Ausweises.

Wichtig wird auf jeden Fall sein, dass das Endergebnis der Richtlinie einen weiten Geltungsbereich des Europäischen Behindertenausweises vorsieht. Der Geltungsbereich sollte ein Maximum an verschiedenen Gebieten abdecken, die über Kultur, Freizeit und Sport hinausgehen. Neben den im aktuellen Vorschlag der Kommission vorgesehenen Diensten der Personenbeförderung sind aus Sicht des Behindertenrats auch grundlegende Bereiche wie Bildung oder das Arbeitsleben überaus wesentlich.

Studierende mit Behinderungen sollten während eines Auslandssemesters in einem EU-Staat das gleiche Maß an Unterstützung vorfinden wie ihre dortigen Kolleg*innen. Das gleiche muss für die erste Zeit eines Arbeitsverhältnisses in einem anderen EU-Staat gelten.

Denn genau darum geht es beim freien Personenverkehr: Dass es allen EU-Bürger*innen gleichermaßen möglich ist, in anderen EU-Staaten zu lernen, zu studieren und zu arbeiten, egal ob mit oder ohne Behinderungen

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats