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Behindertenanwalt und Monitoringausschuss erörtern in einem Fachgespräch mit Stakeholdern die Gegenwart und Zukunft Persönlicher Assistenz in Österreich.

Persönliche Assistenz ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist ein unverzichtbares Mittel, um deren umfassende gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Konvention über die Rechten von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.

Derzeit finden Menschen mit Behinderungen, die Persönliche Assistenz im Privatbereich benötigen, in Österreich höchst unterschiedliche Rahmenbedingungen vor. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Art und der Umfang der verfügbaren Leistungen sind wesentlich davon abhängig, in welchem Bundesland eine Person, die Assistenzleistungen benötigt, lebt. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist dagegen bundesweit einheitlich geregelt.

Angesichts der dargestellten Situation luden der Behindertenanwalt und der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Donnerstag, 27. Februar 2020, zu einem Fachgespräch ein.

Das aktuelle Regierungsprogramm, dass im Bereich der Persönlichen Assistenz Verbesserungsansätze enthält, wird von den TeilnehmerInnen des Fachgesprächs unterstützt. Diese stimmen überein, dass es einer einheitlichen und bedarfsgerechten Regelung für die Inanspruchnahme Persönlicher Assistenz bedarf. Die dazu notwendigen Schritte sollen in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von NutzerInnen von Assistenzleistungen erarbeitet werden.

„Die Zeit ist günstig, um Persönliche Assistenz bundesweit auf neue Beine zu stellen. Das Ziel muss dabei die Bereitstellung qualitätsvoller Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen sein, die diese benötigen“, führt

Behindertenanwalt Hofer aus.