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Eine neu eingerichtete Monitoring- und Beschwerdestelle sorgt zukünftig für mehr Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Bundes.

Die Europäische Kommission regt an, es nicht dem Zufall zu überlassen, welche Websites auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien hin überwacht werden:

Ein risikobasierter Ansatz kann verfolgt werden, indem unter anderem Meldungen aus der

  • Beschwerdestelle und
  • Beiträge nationaler Interessensträger berücksichtigt werden.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG wählt diesen risikobasierten Ansatz und lädt daher Interessensvertretungen, u.a. den Österreichischen Behindertenrat, ein sich bei der Stichprobenziehung einzubringen und URLs und mobile Anwendungen, die dem WZG unterliegen (siehe unten), zu melden. Die Meldungen können bis zum 31.12.2019 unter der E-Mail Adresse wzg@hilfsgemeinschaft.at eingebracht werden. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat dankenswerter Weise diese Email Adresse dafür eingerichtet. An diese Adresse ersuchen wir alle Homepages bzw. mobilen Anwendungen zu nennen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind und in die Stichprobe zur Überprüfung der Barrierefreiheit kommen sollten.

Welche Websites und mobile Anwendungen unterliegen dem WZG?

Websites und mobile Anwendungen

1. des Bundes

2. und von Einrichtungen, die dem Bund zuordenbar sind, also

a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,

b) zumindest teilrechtsfähig sind und

c) überwiegend vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer ernannt worden sind

Ausnahmen siehe WZG §2: Link zum Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Bei der letzten Vorstandssitzung des Österreichischen Behindertenrates hielt Mag.a Purns von der FFG einen Vortrag über das WZG und die Vorgangsweise der FFG . Der Österreichische Behindertenrat unterstützt die FFG und ruft dazu auf bei der Stichprobenziehung der URLs und mobilen Anwendungen Vorschläge einzubringen.

Weitere Informationen: www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

Quelle: behindertenrat.at