Behindertenanwalt Hansjörg Hofer will, dass eine neue Regierung einheitliche Standards bei Leistungen für Betroffene schafft. Aktuell werden sie von den Ländern geregelt: „Von zum Teil sehr gut bis fast nix.“
Die Forderung nach einheitlichen Standards in den Ländern für Menschen mit Behinderung hat Behindertenanwalt Hansjörg Hofer an die künftige Regierung adressiert. Es könne nicht sein, dass es “von der Postleitzahl abhängig ist”, ob es beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Assistenz im Privatbereich gibt, oder nicht, erklärte Hofer bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Aber auch etliche andere Leistungen seien in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt – “von zum Teil sehr gut bis fast nix”, erklärte Hofer, der diesbezüglich Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung verlangte. Dessen müsse sich die kommende Regierung annehmen. Geregelt werden könnte das etwa mit Hilfe einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern oder durch die Erlassung von Grundsatzgesetzen durch den Bund.
Kaum Verbesserungen bei Mängeln
Auch beim Nationalen Aktionsplan für Behinderung für die Periode 2021 bis 2030 müsse diesem Aspekt entsprechend viel Raum eingeräumt werden. Denn der Vorgängerplan von 2012 bis 2020 sei ein “reiner Bundesplan” gewesen, so Hofer. Im neuen Plan müssten neben der Einbindung der Betroffenen auch Indikatoren und Geldmittel definiert werden, um die gesetzten Ziele zu messen – beziehungsweise auch zu erreichen.
Der Aktionsplan sei das Mittel, um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Österreich 2008 ratifiziert hat, “auf den Boden zu bekommen”, sagte die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christine Steger: “Und wenn die Länder und Kommunen nicht mitwirken, ist ausgeschlossen, dass die Konvention umgesetzt wird.”
Der Monitoringausschuss arbeite gerade an seiner Stellungnahme für die nächste Staatenprüfung durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO, sagte Steger. Diese stehe im kommenden Jahr an. Bei den Mängeln, die im Zuge der bisher letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 festgestellt wurden, gebe es aus Sicht des Monitoringausschusses kaum Verbesserungen.
1,4 Millionen Menschen in Österreich mit Behinderung
Ein Negativbeispiel sei etwa die Situation von Menschen, die in Werkstätten der Länder beschäftigt sind. Diese würden für ihre Tätigkeit lediglich ein geringes Taschengeld erhalten, auf das überdies kein Rechtsanspruch bestehe. Zudem seien sie nicht in der Pensionsversicherung versichert, sondern erhalten in der Regel eine Waisenpension. Auch in der Krankenversicherung sei der Leistungsanspruch durch ihre Mitversicherung eingeschränkt, erklärte Hofer: “Das sind erwachsene Menschen, die rechtlich aber wie Kinder behandelt werden.” Für diese rund 24.000 Betroffenen brauche es “dringend” eine Lösung.
Auch bei der Herstellung der Barrierefreiheit gebe es kaum Fortschritte, bisweilen sogar Rückschritte. Dabei sei Österreich ein reiches Land, es fehle lediglich am Willen. Zuerst müssten aber offenbar die “Barrieren im Kopf” beseitigt werden, sagte Hofer: “Wir brauchen ein anderes Bild von Menschen mit Behinderung in den Köpfen der Menschen”. Und zwar eines, das die Teilhabe und die Leistung der Menschen in den Vordergrund stellt. Hofer erinnerte daran, dass es in Österreich rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung gibt, die auch potenzielle Wähler sind. Die Politik täte also gut daran, diese Interessen ausreichend wahrzunehmen.
Quelle: Die Presse