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Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030 steht vor seiner Fertigstellung. Zu dessen Umsetzung wird ein Inklusionsfonds unbedingt benötigt.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung wurde geschaffen, um die Umsetzung der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben und ist damit eine zentrale Leitlinie österreichischer Behindertenpolitik. Er soll konkrete Maßnahmen enthalten, um die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu forcieren. Die öffentliche Begutachtung des „neuen“ Nationalen Aktionsplans Behinderung wird voraussichtlich im Jänner 2022 beginnen.

“Die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion aller darf nicht zu einer Frage der Finanzierung werden. Mit dem NAP können wichtige Fortschritte erzielt werden – dafür ist die Finanzierungsfrage aber rechtzeitig und umfassend zu klären”

Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich

Ob der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 tatsächlich die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen positiv verändern wird, hängt zu einem großen Teil davon ab, ob die im Nationalen Aktionsplan Behinderung festgeschriebenen Maßnahmen auch budgetär bedeckt sind und damit durchgeführt werden können. Es darf nämlich nicht vom Wohlwollen des oder der jeweiligen Finanzverantwortlichen abhängen, ob die von der Bundesregierung beschlossenen Vorhaben tatsächlich durchgeführt werden können, oder nicht. Dazu ist eine klare Finanzierungszusage unbedingt vonnöten!

Der Österreichische Behindertenrat, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), die Lebenshilfe Österreich, der Monitoringausschuss, SLIÖ -Selbstbestimmt Leben Österreich und der Behindertenanwalt fordern daher eine bedarfsgerechte Finanzierung der im Nationalen Aktionsplan Behinderung enthaltenen Maßnahmen.

Dafür ist, wie im Regierungsprogramm angedacht, die Einrichtung eines Inklusionsfonds zur Finanzierung von Maßnahmen, die in der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landeskompetenz liegen, unbedingt erforderlich.

Der Inklusionsfonds soll, ähnlich dem Pflegefonds, aus finanziellen Mitteln des Bundes und der Länder gespeist werden und der Finanzierung individuell benötigter Leistungen mit dem Ziel einer umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dienen. „Beispiele dafür sind die Bereitstellung umfassender Persönlicher Assistenz für alle die sie benötigen sowie die energische Intensivierung einer umfassenden De-Institutionalisierung,“ erläutert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

„Besonders in jenen Bereichen, die sich resistent gegenüber der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwiesen haben, ist der NAP ein wichtiges Instrument. Die besten Maßnahmen greifen nur, wenn sie budgetär abgesichert sind. Das im Regierungsprogramm enthaltene Bekenntnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss eine entsprechende Finanzierung garantieren”, so Christine Steger – Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses.

„Volle Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe von 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die nötigen Investitionen sind zu tätigen und werden sogar volkswirtschaftlichen Nutzen stiften. Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen rechnet sich für alle,“ führt Michael Svoboda – Präsident des Österreichischen Behindertenrats – an.