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In der kürzlich abgehaltenen Sitzung des Bundesbehindertenbeirats, der sich neben Interessensvertreter:innen von und für Menschen mit Behinderungen und dem Behindertenanwalt aus Vertreter:innen der im Nationalrat vertretenen Parteien, unterschiedlicher Ministerien, der Bundesländer, der Sozialversicherungsträger sowie der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zusammensetzt, konnte ein großer Erfolg für Menschen mit Behinderungen erzielt werden.

In der Sitzung, die auf Antrag von mehr als einem Drittel der Beiratsmitglieder einberufen wurde, wurde die Bundesregierung mit überwältigender Mehrheit ersucht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.

„Die adäquate Finanzierung entsprechender Maßnahmen stellt für Menschen mit Behinderungen in Österreich einen wichtigen Schritt hin zur Inklusion in und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft dar. Zudem ist es ein starkes Signal, um auf die Belange von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen.“, so der einhellige Tenor.