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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht an Finanzierung scheitern

Am 11. September 2023 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Handlungsempfehlungen. Darin hielt dieser fest, welche Schritte Österreich (Bund und Bundesländer) setzen muss, um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich umzusetzen. An mehreren Stellen – etwa bei der De-Institutionalisierung – wird Österreich aufgefordert, Pläne zu erstellen und die entsprechende Finanzierung für deren Umsetzung sicherzustellen.

Auch der ehemalige Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer hatte in einer Pressekonferenz im Jahr 2022 die Einrichtung eines Inklusionsfonds gefordert, um etwa Persönliche Assistenz flächendeckend zu ermöglichen.

Im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen erneuert der Österreichische Behindertenrat die Forderung an den Bund und die Bundesländer, einen mit 500 Mio. Euro jährlich dotierten Inklusionsfonds einzurichten. Als Vorbild hierfür kann der Pflegefonds dienen. Ein im Regierungsprogramm erwähnter Inklusionsfonds zur bedarfsgerechten Finanzierung zur Umsetzung der UN-BRK fehlt nach wie vor.

Um die UN-Behindertenrechtskonvention 15 Jahre nach ihrer Unterzeichnung endlich umzusetzen, müssen sich Bund und Bundesländer bei den Finanzausgleichverhandlungen auf einen Inklusionsfonds einigen, andernfalls die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abermals an der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen scheitern wird,

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats