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Gestern und heute fand und findet die Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Die in Genf stattfindende Staatenprüfung wird von vielen Seiten aufmerksam beobachtet.

Grund, warum Deutschland von den Vereinten Nationen geprüft wird

Nach Artikel 35 Absatz 1 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss jeder Vertragsstaat zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention einen ersten Bericht vorlegen.
Prüfverfahren durch Fachausschüsse der Vereinten Nationen finden übrigens bei allen menschenrechtlichen Übereinkommen und in regelmäßigen Abständen statt, so dass alle Vertragsstaaten regelmäßig zum Entwicklungsstand oder zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen überprüft werden.

Prüfverfahren

Das Prüfverfahren kann sich man sich als einen intensiven Dialog zwischen dem Fachausschuss der Vereinten Nationen und dem Vertragsstaat vorstellen.
Ziel ist es, Erfolge bei der Umsetzung einer Konvention hervorzuheben, den Staat aber auch kritisch auf Defizite aufmerksam zu machen. Der fachliche Austausch zwischen Ausschuss und Staat soll helfen, national umstrittene Fragen zu klären sowie inhaltliche Orientierung und neue Impulse für Diskussionen geben.

Beteiligte

Bei der Staatenprüfung stellt nicht nur die Bundesregierung ihre Arbeit zur UN-Konvention vor. Auch das Institut für Menschenrechte als Monitoringstelle und die EinzelvertreterInnen geben zur gleichen Zeit ihre Stellungnahme ab. Das geschieht beispielsweise über Parallelberichte oder Befragungen durch Mitglieder des Fachausschusses der Vereinten Nationen. 
(Quellen: Institut für Menschenrechte – FAQ Staatenprüfung; Bundesvereinigung Lebenshilfe – Vereinte Nationen prüfen Deutschland)
(von KI-I)