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Klar ist für die ÖAR aber nach wie vor, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderungen auch weiterhin im Vordergrund stehen muss, so wie sie ja mit der Einführung des Pflegegeldes intendiert war und ist.

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Bild: ÖAR. Bildquelle: ÖAR