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Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Januar 2006 und der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2008 wurde der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen, dass sich Menschen mit Behinderungen gegen Barrieren erfolgreich wehren können.
Dennoch bestehen weiterhin viele Unklarheiten: Wen betreffen die Gesetze überhaupt? Was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden? Welche Möglichkeiten habe ich als Betroffene bzw. Betroffener, mein Recht einzufordern?
Auf diese und andere Fragen soll in diesem Tagesmodul eingegangen werden.

Die Inhalte im Überblick

Grundsätze des Behindertengleichstellungsrechtes
Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Umsetzungsmöglichkeiten des Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Konvention in die Realität
Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft mit der Umsetzung (aus Interventionen, Schlichtungsverfahren und einigen Gerichtsurteilen)
Es werden konkrete Fallbeispiele aus der Praxis gebracht und in Kleingruppen bearbeitet

Rahmenbedingungen

Termin und Ort:
Dienstag, 16. April 2013 von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bildungshaus St. Hippolyt, Eybnerstraße 5, 3100 St. Pölten
Referent:
Dr. Erwin Buchinger, Behindertenanwalt
Voraussetzungen:
Dieses Tagesmodul ist für alle interessierten Personen buchbar.
Vorwissen über Barrierefreiheit ist von Vorteil.
Seminarbeitrag: 35 Euro pro Person.
Veranstalter und Ansprechpartnerin:
Bildungs- und Heimatwerk NÖ, Linzer Straße 7, 3100 St. Pölten
Mehr Informationen und Anmeldung bei:
Mag.a Eva-Maria Speta
Telefon: 0680 / 316 36 64
E-Mail: e.speta@bhw-n.eu (von BHW NÖ)