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Am 1. März 2011 traten kleine Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz und im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Der Mindestschadenersatz wurde erhöht, der Kreis der geschützten Personen erweitert.

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Bild: Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz. Bildquelle: BIZEPS