Am 1. März 2011 traten kleine Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz und im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Der Mindestschadenersatz wurde erhöht, der Kreis der geschützten Personen erweitert.
Lesen Sie mehr vom Artikel Neuigkeiten in der Gleichstellungsgesetzgebung.