Seit den Jahren 1993 und 1997 haben Eltern das Recht zwischen einer Integrationsklasse oder einer Sonderschule zu wählen.
Lesen Sie mehr vom Artikel “Inklusive (Aus-) Bildung – ohne wenn und aber”.
Seit den Jahren 1993 und 1997 haben Eltern das Recht zwischen einer Integrationsklasse oder einer Sonderschule zu wählen.
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