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Die persönliche Freiheit der Betreuten zu schützen und die beruflich mit der Pflege und Betreuung betrauten Personen zu unterstützen, ist die Intention des Heimaufenthaltsgesetzes, dass mit 1. Juli 2005 in Kraft tritt.

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Bild: Wappen Land Salzburg. Bildquelle: Land Salzburg