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Mittels Änderung des Einkommenssteuergesetzes wurden mit 1. Jänner 2005 die Zuständigkeiten für die Feststellung einer Behinderung zur Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages wegen Behinderung neu geregelt.

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Bild: Formular des Finanzamtes. Bildquelle: BilderBox.com