Direkt zum Inhalt

Gedanken des Heilpädagogischen Kindergartens der Mosaik GmbH zum internationalen Tag der Kinderrechte (20.11.2008).
“Kinder an die Macht” sang Herbert Grönemeyer bereits 1986. Drei Jahre später, am 20.11. 1989, wurde die UN-Kinderrechtskonvention einstimmig von der UNGeneralversammlung angenommen. Mittlerweile ist sie von beinahe allen Staaten der Welt unterzeichnet; Österreich unterschrieb 1992 und verpflichtete sich damit, die Rechte der Kinder (Menschen unter 18 Jahren) auch umzusetzen.
Die Mosaik GmbH betreibt den größten Heilpädagogischen Kindergarten der Steiermark, den Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam besuchen. “Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Rechte der Kinder entsprechend der UN-Konvention auch im Alltag gelebt werden”, schildert Christine Fuchsbichler, Leiterin des Heilpädagogischen Kindergartens, die Situation.

"Das Kind wird nicht erst Mensch, es ist Mensch!"

…sagte Janusz Korczak, ein polnischer Pädagoge und Kinderarzt schon Anfang des 20. Jahrhunderts. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert als völkerrechtsverbindliches Übereinkommen den Kindern politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu.

Primäre Ziele sind:

  • Der Schutz der Kinder, das heißt Sicherung ihres Überlebens
  • Die Versorgung der Kinder, das heißt Bereitstellen von Ressourcen für Kinder
  • Die Beteiligung von Kindern, das heißt Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte für Kinder.

“Im Leitbild der Mosaik GmbH werden diese Kinderrechte aktiv gelebt. Wir nehmen die Verantwortung in der Gesellschaft ernst und achten die Würde des Menschen. Nur ein engagiertes und kreatives Arbeiten mit Kindern ermöglicht die Wahrung der Rechte des Kindes”, unterstreicht Christine Fuchsbichler die Wichtigkeit dieser Arbeitsweise.

Individualität steht im Vordergrund

Jeder Mensch hat seine eigenen Bedürfnisse, Erfahrungen, Ansichten, Interessen, Wünsche, Ängste, Stärken, Schwächen, sein eigenes Tempo… Allen Menschen gleich sind die Bedürfnisse nach Sicherheit, Liebe, Geborgenheit, Bildung sowie nach Anerkennung der eigenen Persönlichkeit und Individualität.
Im Mosaik Kindergarten spielen die Herkunft, die Hautfarbe, die Sprache, die Religion und die Kultur ebenso wenig eine Rolle wie eine Behinderung. “Das Erleben, dass wir uns durch das Anders-Sein gegenseitig bereichern, kann nur im gemeinsamen Dialog und im Miteinander erfahren werden,” sind sich die Sonderkindergartenpädagoginnen Sibylle Schruef-Meister und Martina Tomka einig.Der Heilpädagogische Kindergarten hat sich zum Ziel gesetzt, die Individualitätder Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen die Möglichkeit zu geben dieVielfalt des Lebens kennen und schätzen zu lernen.

Gelebte Kinderrechte

Den über 70 MitarbeiterInnen des Heilpädagogischen Kindergartens und der Integrativen Zusatzbetreuung (Bezirk Graz Umgebung) der Mosaik GmbH, ist es ein Anliegen, dass die UN-Kinderrechtskonvention im Alltag umgesetzt wird.

Ein ganz normaler Mosaik-Kindergartentag:

  • Alle Kinder dürfen spielen (siehe Artikel 31)
  • Alle Kinder dürfen ihre Meinung äußern (siehe Artikel12)
  • Alle Kinder dürfen sich mit anderen Kindern zusammentun (siehe Artikel 15)
  • Alle Kinder dürfen ihre Neugierde ausleben (siehe Artikel 17)
  • Alle Kinder werden beschützt und behütet (siehe Artikel 19)
  • Alle Kinder dürfen lernen (siehe Artikel 28)
  • Alle Kinder dürfen ihren Fähigkeiten entsprechen aufwachsen, unabhängig einer Behinderung (siehe Artikel 23)

“Wenn Sie neugierig auf unseren Alltag geworden sind, dürfen sie uns gerne besuchen” lädt Christine Fuchsbichler freundlich in den Mosaik Kindergarten ein. Fröhliches Kinderlachen, Spiel und Spaß inklusive.
* aus : UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12
Die Kinderrechte sind nachzulesen unter: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kinderrechte.gv.at/home/un-konvention/content.html.
(Text: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.mosaik-gmbh.org, Foto: HPK Mosaik GmbH)