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Der Österreichische Apothekerverband startet Arzneimittel-Informationssystem für Blinde. Arzneimittel-Gebrauchsinformation per Telefon.

Die Europäische Union hat die Richtlinie 2001/83/EG zur Erreichung hoher Standards bei der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Humanarzneimitteln erlassen.

Im Jahr 2004 erfolgte eine Erweiterung der Richtlinie durch Artikel 56a dahingehend, dass die Bezeichnung des Arzneimittels auf der Verpackung auch in Braille-Schrift angegeben werden muss und dass die Gebrauchsinformation auf Ersuchen von Patientenorganisationen in Formaten, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind, verfügbar zu sein hat. Artikel 56a der Richtlinie war in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis spätestens 30. Mai 2005 umzusetzen.

Die Versuche des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, eine vernünftige Lösung im Sinne einer barrierefreien Zugänglichkeit für ihre Mitglieder zu erreichen, sind bis dato gescheitert.

Der Österreichische Apothekerverband, die Interessenvertretung der selbständigen Apotheker Österreichs, hat nun auf Bitte des Behindertenanwaltes, Mag. Herbert Haupt und des Präsidenten des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Klaus Martini rasch und unbürokratisch eine Arzneimittel-Hotline eingerichtet, wo Blinde und schwer Sehbehinderte die Informationen der Gebrauchsinformationen der Arzneimittel durch Apotheker verständlich vermittelt bekommen.

Bachleiter: "Arzneimittel-Sicherheit für alle"

Dazu der Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes, Dr. Friedemann Bachleitner Hofmann: “Arzneimittel-Sicherheit ist uns Apothekern ein wichtiges Anliegen. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist die umfassende Information der Patienten über die eingenommenen Arzneimittel. Die Pharmazeutische Industrie setzt Hunderte Millionen Euro ein, um sichere und innovative Arzneimittel auf den Markt zu bringen. Der Erfolg einer eingeleiteten medikamentösen Therapie setzt aber voraus, dass die Arzneimittel richtig angewendet werden und schädliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermieden werden. Wir Apotheker sehen es als unsere Aufgabe an, die Bevölkerung auf Ihrem Therapieweg zu begleiten  und Ihnen alle Informationen zu geben, die nötig sind, den Erfolg der medikamentösen Maßnahmen zu garantieren. Daher war es für uns selbstverständlich, eine Initiative zu setzen, auch unseren blinden und schwer sehbehinderten Mitbürgern, die Informationen der Arzneimittel-Gebrauchsinformation zugänglich zu machen. Daher werden wir eine Arzneimittel-Hotline einrichten, an die sich Blinde und schwer Sehbehinderte wenden können, wenn sie Fragen über ihre Arzneimittel haben.”

Dazu startet am 13. November ein halbjähriges Pilotprojekt im Bundesland Tirol.

(vom Österr. Apothekerverband; Quelle: OTS)