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von Petra Mazuran, Projektmitarbeiterin am KI-I, Softwarepark Hagenberg, Oberösterreich.
Behinderte Menschen sollen in Zukunft nicht mehr diskriminiert werden, weder am Arbeitsplatz, noch von Behörden oder im privatem Bereich. Ein Behindertengleichstellungsgesetz ist eine der wichtigsten Voraussetzung für das Recht behinderter Menschen auf selbstbestimmtes Leben. Am 29. Juli wurde von Sozialminister Haupt der Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zur Begutachtung ausgesandt. Mit 24. September 2004 endet die Begutachtungsfrist. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Niemand darf unmittelbar oder mittelbar auf Grund einer Behinderung diskriminiert werden. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation weniger günstig behandelt wird als eine andere Person. Wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Menschen benachteiligen können, liegt eine mittelbare Diskriminierung vor. Diskriminierungen sollen künftig gegen Schadensersatz eingeklagt werden können, ein weisungsfreier Behindertenanwalt wird beigestellt.
Die Gebärdensprache wird offiziell anerkannt.
Barrierefreiheit soll in allen Bereichen des Lebens gegeben sein.
Der Entwurf für das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz umfasst:

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (Geltungsbereich, Personenkreis, Diskriminierung, Einzelheiten)
  • eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (Verpflichtung der Dienstgeber, Bestimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen, Beweislastregelung, etc.)
  • eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz (Einrichtung des Behindertenanwalts)
  • eine Novelle zum Bundessozialamtsgesetz (Definition des Schlichtungsverfahrens)
  • eine Novelle zum Bundesberufungskommissionsgesetz (Einrichtung eines neuen weisungsfreien Senats, der über Schadenersatzforderungen entscheidet)

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellung.at/ag/index.php?auswahl=A