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Manchen fehlen die Worte, um auszudrücken, was ihnen widerfahren ist. Oder ihnen wird ohnehin nicht geglaubt. Menschen mit geistiger Behinderung sind extrem gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. So wie die Zwillinge Mirjam und Ellen.

War seine Hand gerade nur zufällig an Ellens Po gerutscht? Regina Folkmann* ahnte zum ersten Mal, dass etwas nicht stimmte, als sie beobachtete, wie sich der Busfahrer Wolfgang F. nach der Schule von ihren Töchtern verabschiedete. Wie er sie umarmte.

Das war im Herbst 2018. Die Familie wohnte übergangsweise in einer anderen Wohnung, weil es in der eigenen gebrannt hatte. Deswegen holte Folkmann, 55, ihre Töchter Mirjam und Ellen* an der Straße ab, an der der Busfahrer sie nach der Schule absetzte.

Die Mutter konnte zuerst nicht einordnen, was die Hand am Po bedeutete. Ihre Töchter, eineiige Zwillinge, waren 18 Jahre alt. Mit ihrem Schulbusfahrer Wolfgang F., selbst weit über 60, verstand sich die ganze Familie gut. Er brachte Mirjam und Ellen jeden Tag zur Förderschule in Bergisch Gladbach, auf die sie damals gingen. “Er gab sich wie ein lieber Onkel”, sagt ihr Vater Dirk Harmuth. “Ich dachte: Bei dem sind die beiden gut aufgehoben.”

Dass der Fahrer die schwere geistige Behinderung seiner Töchter ausnutzen würde, hätte Harmuth nie gedacht. Der 57-jährige Malermeister aus Köln klingt, als könne er es jetzt, zwei Jahre später, noch immer nicht glauben: “Der Wolfgang hat sich ihre Freundschaft erschlichen und sie zu perversen Dingen gebracht”, sagt er. “Meine Mädels sind so leicht unter Druck zu setzen.” Wolfgang F. habe ihnen einfach gesagt, dass er nicht mehr ihr Freund sein könne, wenn sie seine Wünsche nicht erfüllten.

Die Eltern sagen, sie hätten misstrauischer sein müssen

Der Busfahrer schickte zahlreiche Fotos und Chatnachrichten an Mirjam und Ellen, die nun im Strafverfahren gegen ihn als Beweismaterial dienen. Auch die Busbegleiterin hat ausgesagt. Im August wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach eröffnet.

Wie schützt man Menschen, die sich selbst nicht oder nur schwer schützen können, vor sexueller Gewalt? Das Bundesfamilienministerium ließ eine Studie erstellen, für die zwischen 2009 und 2011 mehr als 1500 Frauen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen befragt wurden. Das Ergebnis: Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind mindestens zwei- bis dreimal so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.

Die Dunkelziffer, so schreiben die Forscherinnen und Forscher, sei hoch. Denn gerade jene, die besonders gefährdet seien, konnten mit der Umfrage nur bedingt erreicht werden: Frauen mit schweren geistigen Behinderungen.

“Ellen ist ein Kuschelkind.”

Regina Folkmann*, die Mutter der Zwillinge

Ellen hat, so heißt es in der Stellungnahme fürs laufende Gerichtsverfahren, einen IQ von höchstens 40, der ihrer Schwester liegt bei maximal 25. Seit ihrem Schulabschluss arbeiten sie in einer Behindertenwerkstatt. Mirjam verpackt Schrauben, Ellen verpackt Elektroteile. Sie tun sich schwer damit, am Kaffeetisch von der Arbeit und ihrem Zelturlaub an der Ostsee zu erzählen. Eine schaut an die Zimmerdecke, die andere rutscht ein Stückchen tiefer in ihren rosafarbenen Kapuzenpulli hinein.

Schüchtern, sagt ihre Mutter, seien die beiden allerdings nur vor Fremden. “Gerade Ellen ist ein Kuschelkind”, sagt sie. Wenn sie jemanden gut kenne und möge, umarme sie ihn gern. Wegen ihrer Behinderung könne sie jedoch schlecht einschätzen, wie viel Nähe zu viel sei. “Wir hatten schon länger mit ihr geübt, dass sie sich nicht jedem an den Hals werfen darf.”

Dass Ellen und Mirjam im Bus abwechselnd vorn neben Wolfgang sitzen sollten, passte der Mutter deshalb gar nicht. Mehrfach habe sie dem Busfahrer gesagt, dass er Körperkontakt vermeiden und ihre Töchter nicht auf den Beifahrersitz holen solle. Er habe verständnisvoll reagiert – und Mirjam und Ellen danach erst umgesetzt, als ihre Mutter morgens außer Sichtweite war.

Beide Eltern sagen im Nachhinein, sie hätten misstrauischer sein müssen, als die Zwillinge jeden Abend stundenlang auf ihren Handys mit dem Fahrer hin- und herschrieben. Als die Kinder eine Decke erwähnten, die Wolfgang F. während der Fahrt über ihre Beine breitete. Als ein Zwilling morgens nicht in den Bus einsteigen wollte.

“Wir haben uns so täuschen lassen!”

Dirk Harmuth, der Vater der Zwillinge

“Ich hatte ein ungutes Gefühl, aber man kann doch niemanden einfach so beschuldigen”, sagt die Mutter. Als sie ihre Vermutung einige Wochen später doch vorbrachte, habe Wolfgang F. abgestritten, ihren Kindern zu nahe gekommen zu sein. “Was hat der mir ins Gesicht gelogen”, sagt sie. Der Vater sagt: “Ich war froh, dass die beiden einen so netten Menschen gefunden haben, der sich mit ihnen beschäftigt. Wir haben uns so täuschen lassen!”

In der Anklageschrift steht: Wolfgang F. habe unter der Decke wiederholt den Intimbereich der Zeuginnen gestreichelt. Er war mit den Kindern, die er täglich zur Schule fuhr, in der Regel nicht allein im Bus. Eine Busbegleiterin half ihnen, ein- und auszusteigen und sich festzuschnallen. Sie beobachtete von hinten, was Wolfgang F. tat. In ihrer Vernehmung sagte sie aus, sie habe den Fahrer mehrfach aufgefordert, beide Hände auf das Lenkrad zu legen. Dieser habe sie davor gewarnt, sich einzumischen. Was im Bus passiere, gehe nicht nach draußen, habe er gesagt.

“Er hat die Busbegleiterin völlig eingeschüchtert”, sagt die Rechtsanwältin der Familie, Svenja Harrfeldt. Schließlich habe sich die Mitarbeiterin krankschreiben lassen, und Wolfgang F. habe eine neue Busbegleiterin bekommen: seine Ehefrau.

Die deckte ihn offenbar. Jedenfalls konnte Wolfgang F. es so einfädeln, dass er am 30. Januar 2019, als ihre Mutter später nach Hause kam, nach der Schule mit den Zwillingen allein auf einen Sportplatz fuhr. Dort habe er sie dazu gebracht, ihre Hosen herunterzuziehen, heißt es in der Anklageschrift. Und weiter: “Er berührte die Zeuginnen sexuell motiviert an ihren Brüsten und ihrem Genitalbereich und veranlasste sie dazu, seinen Penis zu berühren.”

In seiner polizeilichen Vernehmung räumte Wolfgang F. das, was ihm zur Last gelegt wird, laut Anklage weitestgehend ein. Er bestreite demnach zwar, die Zeuginnen an unbekleideten Körperteilen berührt zu haben. Nacktfotos, die man später auf seinem Mobiltelefon fand, scheinen solche Vorfälle jedoch zu dokumentieren.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind besonders gefährdet

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Kinder und Jugendliche mit Behinderung besonders gefährdet sind, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Auf der Website des Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs steht:

  • Mädchen und Jungen mit Behinderungen sind oft auf Hilfestellung und Pflege angewiesen. Dabei können Situationen entstehen, die Täter für Übergriffe ausnutzen.
  • Die tägliche Erfahrung, dass andere den Körper versorgen müssen, führe bei manchen Kindern dazu, dass sie kein ausgewogenes Körpergefühl entwickeln könnten, dass sie nicht wüssten: Mein Körper gehört mir, und ich kann selbst über ihn bestimmen.
  • Viele junge Menschen mit Behinderungen bekommen von ihren Eltern und professionellen Helfern zu wenig Wissen über ihren Körper vermittelt. Ihre Sexualität werde noch immer stark tabuisiert. Das nutzten manche Täter und Täterinnen aus.
  • Auch ihre Sehnsucht nach Zärtlichkeit machen Mädchen und Jungen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen extrem angreifbar für sexuellen Missbrauch. Zudem litten sie oft unter einem geringen Selbstwertgefühl.
  • Viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen hätten Angst aufzubegehren, denn sie seien angewiesen auf die Hilfe anderer und fühlten sich deshalb abhängig von deren Wohlwollen. Auch wüssten sie oft nicht, wohin sie sich wenden könnten.
  • Täter bauten darauf, dass sich gerade Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen nicht deutlich genug ausdrücken könnten oder dass ihre Glaubwürdigkeit eher angezweifelt werde.
  • Außerdem nutzten Täter das gesellschaftliche Vorurteil, dass sich niemand an diesen Mädchen und Jungen “vergreifen” würde, weil sie von den gängigen Schönheitsidealen abweichen würden und deshalb weniger attraktiv seien. “Dies ist ein perfekter Deckmantel für Täter und Täterinnen”, heißt es auf der Website.

Am 31. Januar, einen Tag nach dem Vorfall auf dem Sportplatz, ließ Mirjam morgens ihr Handy zu Hause liegen. “Ich wusste, man macht das nicht”, sagt ihre Mutter. “Aber als ich es auf dem Tisch liegen sah, hatte ich einen inneren Drang, dort reinzugucken.” Was sie fand, habe ihr den Boden unter den Füßen weggerissen: Penisfotos, die Wolfgang F. ihren Kindern geschickt hatte. Und zahlreiche Nachrichten, in denen er sie gedrängt habe, mit ihm intim zu werden.

“Zuerst wollte ich Wolfgang anrufen und ihn zur Sau machen”, sagt die Mutter. Stattdessen fuhr sie zur nächstgelegenen Polizeiwache. Die Beamten informierten ihre Kollegen in Bergisch Gladbach, und die nahmen Wolfgang F. mittags zum Schulschluss fest. “Das ist das einzige, was gut geklappt hat”, sagt Regina Folkmann.

“Die Ermittler sind in diesem Fall völlig überfordert.”

Rechtsanwältin Svenja Harrfeldt

Das Verfahren, das nun läuft, belastet die Eltern sehr. Rechtsanwältin Harrfeldt sagt, sie habe monatelang dafür gekämpft, dass Mirjam und Ellen wegen ihrer Behinderung nicht wie gewohnt vernommen würden. “In so einer Situation würden beide komplett dichtmachen und gar nichts sagen”, glaubt ihr Vater Dirk Harmuth. Auch ein Sachverständiger stellte laut Anklageschrift fest: Unter Stress und in ungewohnter Umgebung zeigten beide “mutistische Züge” – sie könnten sich verbal kaum oder gar nicht mehr äußern.

Beim ersten und bisher einzigen Gerichtstermin im August sagte eine Lehrerin von Ellen und Mirjam allerdings aus, dass sie mit einem der Zwillinge detailliert über den Fall gesprochen habe. Deshalb sollen die beiden nun vielleicht doch eine Aussage machen, im Beisein eines Psychologen, mehr als anderthalb Jahre nach der Tat.

Mirjam und Ellen haben einen Grad der Behinderung von 80 Prozent. In ihrem Ausweis steht ein H für hilflos. Das heißt, dass sie dauernd fremde Hilfe benötigen. “Es war und ist mühsam, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht klarzumachen, wie schwer ihre Behinderung ist”, sagt Rechtsanwältin Harrfeldt. Die Behörden seien schlecht auf Opfer eingestellt, die eine geistige Beeinträchtigung hätten. “Ich habe festgestellt, dass die zuständigen Ermittler in diesem Fall damit völlig überfordert sind.”

Die Staatsanwaltschaft Köln weist das zurück: “Ich kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen”, sagt ihr Pressesprecher Ulrich Bremer. Es habe sich erst im Verfahren ergeben, dass eine Vernehmung der Geschädigten nun womöglich doch erfolgen solle. Das sei kein Zeichen von Überforderung, sondern Teil der gängigen Abläufe vor Gericht.

Aus dem Amtsgericht Bergisch Gladbach heißt es: Man hole sich in Fällen “fehlender eigener Sachkunde” grundsätzlich fachkundige Unterstützung durch speziell geschulte Psychologen, Psychiater oder andere Sachverständige.

An der Schwere der Behinderung hängt die Frage, ob Mirjam und Ellen die sexuellen Avancen des Busfahrers theoretisch hätten zurückweisen können – und das ist wiederum entscheidend für das Strafmaß.

In Paragraf 177 Strafgesetzbuch heißt es: “Wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht”, müssten Täter mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. In der Anklageschrift ist jedoch nur von einer “leichten Intelligenzminderung” die Rede. Was Wolfgang F. tat, ist als Vergehen eingestuft und nicht als Verbrechen.

“Wenn das Kind kognitiv beeinträchtigt ist, wird es die Glaubwürdigkeitskriterien vor Gericht vermutlich nicht erfüllen.”

Psychologe Bernd Eberhardt

“Es liegen aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die sexuellen Handlungen nicht freiwillig erfolgt seien”, sagt Anwalt Karl-Christoph Bode, der Wolfgang F. vertritt. Wenn die Zeuginnen also fähig seien, einen eigenen Willen zu bilden und kundzutun, seien die Taten seines Mandanten zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.

Wie gut können sich Mirjam und Ellen an das erinnern, was sie erlebt haben?

Der Fall zeigt, wie schwierig die Strafverfolgung solcher Taten ist. Die meisten landen gar nicht erst vor Gericht. Der Psychologe Bernd Eberhardt arbeitet für die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) und sagt: “Oft gibt es keine Fotos oder Chatnachrichten, sondern nur die Aussage des Kindes. Und wenn das Kind kognitiv beeinträchtigt ist, wird es die Glaubwürdigkeitskriterien, die vor deutschen Gerichten gelten, vermutlich nicht erfüllen.”

Darin liegt ein strafrechtliches Dilemma: Um als glaubhaft wahrgenommen zu werden, müssen Zeuginnen und Zeugen mit geistiger Behinderung vor Gericht möglichst intelligent wirken. Doch je besser ihnen das gelingt, desto unwahrscheinlicher ist eine Verurteilung, falls sie den sexuellen Übergriffen nicht nachweisbar widersprochen haben.

Wie gut können sich Mirjam und Ellen tatsächlich an das erinnern, was sie erlebt haben? Wie gut können sie es begreifen und einordnen? Diese Fragen können nicht einmal ihre Eltern beantworten. Sie haben es bisher vermieden, mit ihren Kindern darüber zu reden, was zwischen ihnen und Wolfgang F. passiert ist. Ihre Anwältin hat ihnen dazu geraten, weil jedes Gespräch die Erinnerung verfälschen und ihre Aussage damit vor Gericht weniger beweiskräftig erscheinen lassen könnte. Aus diesem Grund haben Ellen und Mirjam auch noch keine Traumatherapie begonnen. “Wir hatten keine andere Möglichkeit, als es totzuschweigen”, sagt ihr Vater.

“Er muss merken, dass er etwas verkehrt gemacht hat.”

Dirk Harmuth, der Vater der Zwillinge

Weil die Strafverfolgung so aufreibend und oft aussichtslos ist, ist es umso wichtiger, auf Prävention zu setzen. Psychologe Eberhardt hat das bundesweite Modellprojekt “Ben und Stella” geleitet, das Kinder und Jugendliche aufklären, Fachkräfte weiterbilden und Einrichtungen dabei helfen soll, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt zu entwickeln. “Die Behindertenhilfe hat da noch viel aufzuarbeiten”, sagt er.

Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Heime, Schulen oder Werkstätten sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. “Doch Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass viele den Schutz vor sexueller Gewalt nicht wichtig genug nehmen”, sagt die Sozialarbeiterin Stephanie Korell. Sie begleitet seit 15 Jahren Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, Unicef und andere Organisationen dabei, Konzepte dafür zu entwickeln. “Viele Einrichtungen haben die Sorge, dass es suggerieren könnte, ein entsprechender Fall sei bei ihnen aufgetreten, wenn sie sich bei dem Thema engagieren. Dabei ist ein gutes Schutzkonzept ein Qualitätsmerkmal und auch eine Ansage an potenzielle Täter und Täterinnen.”

Ellens und Mirjams Vater hofft, dass der Busfahrer Wolfgang F. im Prozess nicht glimpflich davonkommt. “Er muss merken, dass er etwas verkehrt gemacht hat”, sagt Dirk Harmuth.

Doch selbst ein hartes Urteil würde ihm nicht die Sorge nehmen, dass so etwas wieder passieren könne. “Wenn ein Täter es langsam angehen lässt”, sagt Harmuth, “würden unsere Kinder ihm wieder ihr Vertrauen schenken und sich auf ihn einlassen.” 

*Namen wurden geändert

Quelle: www.spiegel.de