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Zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben: Brauchen flexible und bedarfsgerechte Mindestsicherung

„Jetzt in der Teuerung brauchen wir eine Sozialhilfe, die gegen Armut wirkt. Doch die aktuellen Sozialhilfegesetze versagen in der Krise“, ruft Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser das Parlament anlässlich des Beschlusses des 3. Anti-Teuerungspaketes heute im Nationalrat zur dringenden Reform und zur Rückkehr zum Prinzip der Mindest-Sicherung auf.

Die Inflationsanpassung der Sozialleistungen sei ein wichtiger Schritt, weil sie sichert, dass das Wenige nicht noch weniger wird. Doch die Sünde der Vergangenheit – die Abschaffung der bedarfsorientierten Mindestsicherung – kann sie nicht wettmachen, so Moser: “Wer ein Anti-Teuerungspaket schnürt, darf zur schlechten Sozialhilfe nicht schweigen”. Denn „wer es bisher schwer hatte, wird es mit dem heutigen Beschluss nur wenig besser haben“, betont Moser. Das `Mindeste´ absichern hieße, allen Menschen in Österreich tatsächlich das Recht auf ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.

Durch die Umstellung auf das Modell der Höchstsätze in der schlechteren Sozialhilfe ist diese Garantie aufgegeben worden. Die Höchst-Sätze statt der Mindest-Sicherung verhindern weiterhin, dass ausgezahlt werden muss, was die Menschen für das Mindeste brauchen. – Weiterhin gibt es also nur diese `Höchst´sätze statt Mindeststandards, weiterhin gibt es zu wenig fürs Wohnen, weiterhin existiert die Pflicht zur Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen, weiterhin ist das Ziel der Armutsbekämpfung im Sozialhilfegesetz gestrichen.

Durch die Abschaffung der Mindestsicherung und die Einführung der Sozialhilfe in den Ländern kam und kommt es weiterhin zu massiven Verschlechterungen in der Armutsbekämpfung – mitten in all den Teuerungen.

Zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben

Der Abzug der Wohnbeihilfe und die Kürzungen beim Lebensunterhalt führen zu massiven Problemen. Frauen, Männer und Kinder haben zu wenig zum Wohnen und zu wenig zum Leben. Um ihre Miete zu zahlen, müssen die Betroffenen das aufbrauchen, was eigentlich für den notwendigsten Lebensunterhalt vorgesehen wäre.

Der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe wird nicht am tatsächlichen Wohnaufwand gemessen, sondern an einem fiktiven `Richtsatz´, der die tatsächlichen Wohnkosten schon lange nicht mehr abbildet. Im Ergebnis führe dies dazu, dass “die Miete zunehmend die Unterstützung auffrisst, die eigentlich für den Lebensunterhalt bestimmt ist. Und das geht sich bei steigenden Lebensmittelkosten einfach nicht mehr aus”, so die Diakonie.

Kein Unterhalt bei Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu verklagen – auch wenn sie längst volljährig sind. Wenn sich die Betroffenen weigern, wird die Leistung empfindlich gekürzt. Diese Regelung galt bisher nur in manchen Bundesländern, die neue Sozialhilfe zwingt diese schlechte Praxis jetzt allen auf.

Mindeststandards: Gute Mindest-Sicherung statt schlechter Sozialhilfe

Die Diakonie schlägt deshalb eine Abkehr vom System der `Höchst´sätze und die Wiedereinführung von Mindest-Standards vor, die den Ländern die Gewährung von höheren Leistungen ermöglicht. In der Teuerung müssen wir flexibel und bedarfsgerecht helfen können. Das ist zurzeit nicht möglich.
“Eine starke Mindestsicherung wäre ein solider Schutz gegen Armut. Mit Corona und der Teuerung sind die sozialen Probleme größer geworden. Diese Krisen zeigen, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt”, so die Diakonie abschließend.