Sozialminister Rudolf Anschober geht davon aus, dass die Ergebnisse der Task Force Pflege im Jänner am Tisch liegen werden. Danach will er die geplante Zielsteuerungskommission einrichten und schrittweise in Richtung Umsetzung der Vorschläge gehen, wie er im Zuge der heutigen Beratungen des Budgetausschusses zum Bereich Soziales und Pensionen ausführte. Es werde unter anderem neue Finanzierungskonzepte, neue 15a-Vereinbarungen und teilweise gesetzliche Änderungen brauchen, sagte der Minister. Als größte Herausforderung sieht er die Schließung der drohenden Personallücke im Pflegebereich, er will hier unter anderem mit einer Attraktivierung der Ausbildung gegensteuern. Bereits im nächsten Jahr soll zudem mit der Umsetzung des Konzepts der “Community Nurse” begonnen werden.
Was Entwicklung im Pensionsbereich betrifft, blieben viele Fragen der Abgeordneten offen. Anschober will die urgierten Zahlen schriftlich nachreichen. Die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen hat sich ihm zufolge entgegen ursprünglicher Befürchtungen bislang nicht erhöht.
100.000 benötigte Pflegekräfte
Insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte werden laut Anschober – unter Berücksichtigung bevorstehender Pensionsabgänge und von Teilzeitbeschäftigungen – in den nächsten Jahren benötigt. Um diesen Bedarf zu decken, hält er eine Attraktivierung der Ausbildung und einen erleichterten Zugang für nötig. Es müsse in die Richtung bessere finanzielle Rahmenbedingungen gehen, sagte er und zog in diesem Zusammenhang einen Vergleich mit der Ausbildung von PolizistInnen. Etwas ähnliches werde man in der Pflege brauchen. Zudem setzt Anschober auf Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für BerufsumsteigerInnen und das Zurückholen von bereits ausgebildeten Pflegekräften. 30.000 Personen haben ihm zufolge eine einschlägige Ausbildung, ohne derzeit im Pflegebereich tätig zu sein.
Klar ist für Anschober in diesem Zusammenhang, dass es notwendig ist, die Arbeitsbedingungen im Bereich der Pflege zu verbessern. Das hätte auch eine Umfrage gezeigt. Nicht das Geld stehe dabei im Vordergrund, vielmehr hätten die Betroffenen die mangelnde Zeit für die pflegebedürftigen Personen, die hohe Belastung und den fehlenden psychosozialen Ausgleich als größte Mankos genannt.
“Community Nurses” sollen auch in Österreich kommen
Grundsätzlich positiv bewertet wird laut Anschober hingegen die bestehende Breite des Angebots im Pflegebereich. Auch hier will Anschober mit der Umsetzung des Konzepts der “Community Nurse” aber einen neuen Akzent setzen. Das Modell habe sich in anderen Ländern “extrem bewährt”, betonte er. Im März nächsten Jahres soll dazu auch in Österreich ein Pilotprojekt starten. Ziel ist es laut Anschober, bis zum Ende der Legislaturperiode 500 “Community Nurses” zur Verfügung zu haben, wobei er sich durchaus auch einen Einsatz im urbanen Bereich – Stichwort “Grätzelschwester” bzw. “Grätzelpfleger” – vorstellen kann.
Für wichtig erachtet es der Sozialminister außerdem, die Pflegereform an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen zu orientieren. Bei der Wahl aus den vorhandenen Pflegeangeboten solle das Prinzip der Selbstbestimmung gelten, betonte er. Die BezieherInnen von Pflegegeld verteilen sich ihm zufolge derzeit auf 28% in Stufe 1, 21% in Stufe 2, 18% in Stufe 3, 15% in Stufe 4, 11% in Stufe 5, 4% in Stufe 6 und 2% in Stufe 7.
Was die Situation pflegender Angehöriger betrifft, sieht Anschober neben einer zusätzlichen Unterstützung auch die Notwendigkeit, diese über bereits bestehende Angebote wie kostenlose Angehörigengespräche besser zu informieren. Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ist ihm vor allem die Qualitätssicherung durch ein Zertifizierungssystem und die Förderung des Austauschs zwischen den Betreuungskräften ein Anliegen.
Von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker auf die Zweckzuschüsse angesprochen, die der Bund den Ländern aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses gewährt, hielt Anschober fest, dass an der Mittelverteilung und den bestehenden Kriterien bis zum nächsten Finanzausgleich nicht gerüttelt werden soll. Generell sieht er aber die Notwendigkeit, den “Finanzierungsdschungel” im Bereich der Pflege zu entflechten. Die Gelder müssten effizienter verwendet werden, mahnte er.
Zum Thema Pflege meldeten sich außerdem u.a. die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), Elisabeth Scheucher Pichler (ÖVP), Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Bedrana Ribo (Grüne) und Verena Nussbaum (SPÖ) zu Wort.
Budgetmittel für Soziales steigen um 7,6%
Der Budgetentwurf für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) sieht insgesamt Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 4,13 Mrd. € vor. Das sind um 7,6% mehr als für heuer veranschlagt, wobei sich insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und höhere Kosten für den Pflegebereich niederschlagen.
So ist laut Budgetbegleitgesetz etwa vorgesehen, Sozialhilfe-Haushalten Einmalzahlungen von je 100 € für jedes Kind und als Energiekostenzuschuss zu gewähren und zusätzlich 40 Mio. € für den Ausgleichstaxfonds bereitzustellen, um die berufliche Eingliederung behinderter Menschen zu unterstützen. Außerdem wirken sich die 2019 beschlossene Valorisierung des Pflegegelds (92,4 Mio. €), Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Pflegbereich (20,7 Mio. €), zusätzliche Mittel für den Pflegefonds (18 Mio. €) und Pilotprojekte im Bereich des Behindertenwesens (20 Mio. €) aus. Weitere 50 Mio. € sind für die Bereitstellung von Ersatz-Pflegeangeboten durch die Länder infolge der Corona-Krise reserviert.
3,47 Mrd. € für den Bereich Pflege
Alles in allem werden für den Pflegebereich im kommenden Jahr 3,47 Mrd. € – bei Einnahmen von 619,43 Mio. € – zur Verfügung stehen. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld (2,76 Mrd. €), die Dotierung des Pflegefonds, Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (300 Mio. €), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger verwendet. Wie aus den Budgetunterlagen hervorgeht, hatten mit Stand Juli 2020 466.889 Personen Anspruch auf Pflegegeld, 23.718 haben Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung bezogen. Dass der letztgenannte Wert rückläufig ist, könnte laut Sozialministerium nicht zuletzt auf eine höhere Inanspruchnahme stationärer Pflegeangebote in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses zurückzuführen sein. Zur Qualitätssicherung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sind weitere Hausbesuche geplant.
Mittelfristig ist gemäß den Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmen auch eine Verbesserung der Pflegegeld-Leistungen bei Demenz in Aussicht genommen. Offenbar nicht die erwarteten Auswirkungen hatte die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz und Pflegteilzeit: 2021 wird dafür wieder deutlich weniger budgetiert, wie der parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse festhält.
Im Personalplan sind für das Sozialministerium 35 zusätzliche Planstellen vorgesehen. Insbesondere betreffe das benötigte JuristInnen, MedizinerInnen und ÖkonomInnen, hielt Anschober auf eine entsprechende Frage von Alois Stöger (SPÖ) fest. Dass gleichzeitig die Zahl der MitarbeiterInnen im Sozialministeriumservice von 660 auf 620 sinkt, begründete er damit, dass dort der natürliche Personalabgang nicht zur Gänze nachbesetzt werde.
Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen hat sich nicht erhöht
Zum Thema Armutsbekämpfung merkte Anschober an, es sei eines seiner großen Ziele, die Zahl der armutsgefährdeten bzw. von Armut betroffenen Menschen in Österreich zu reduzieren, wobei er ein besonderes Augenmerk auf Kinder und auf Altersarmut von Frauen legen will. Durch die Corona-Krise ist man seiner Meinung nach in diesem Zusammenhang bisher relativ glimpflich gekommen, was auch eine eigens in Auftrag gegebene Sozialstudie belege. Der Sozialminister führt das nicht zuletzt darauf zurück, dass man bei diversen Fonds eine hohe Priorität auf Armutsvermeidung gelegt habe. Auch die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen hat sich ihm zufolge entgegen den ursprünglichen Befürchtungen bislang nicht erhöht.
Die Kooperation mit den Ländern ist laut Anschober so eng wie noch nie. Eine flächendeckende Sozialhilfestatistik liegt allerdings noch nicht vor. Der Minister ist aber zuversichtlich, dass entsprechende Vorgaben des Bundes bald umgesetzt würden. Finanzielle Unterstützung bei der Armutsbekämpfung erwartet der Minister auch von der EU, wie er gegenüber Grün-Abgeordnetem Markus Koza bestätigte, wobei der Anteil Österreichs an den drei großen Sozialfonds noch nicht feststehe.
Ausgleichstaxfonds erhält Sonderdotierung von 40 Mio. €
Die Sonderdotierung für den Ausgleichstaxfonds begründete Anschober damit, dass durch die Corona-Krise deutliche Mindereinnahmen für den Fonds erwartet werden. Sowohl Unternehmensinsolvenzen als auch Liquiditätsschwierigkeiten werden durchschlagen, befürchtet er. Zudem will das Ministerium der beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen einen besonderen Schwerpunkt widmen, mit Fokus auf Jugendliche. Im Sinne einer bundesweit einheitlichen “persönlichen Assistenz” ist ein Pilotprojekt geplant. Die Evaluierung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung ist laut Anschober auf dem Weg ins Parlament.
Bei der anstehenden Rückzahlungspflicht gestundeter Sozialversicherungsbeiträge durch Unternehmen sei es wichtig, “gefühlvoll vorzugehen” und Stundungen nicht “zu harsch” einzufordern, meinte Anschober gegenüber ÖVP-Abgeordneter Tanja Graf. Schließlich wolle man Insolvenzen nicht befördern. Offene Beträge seien grundsätzlich zwar bis Mitte Jänner 2021 zu zahlen, es seien aber Ratenzahlungen für coronabedingt erfolgte Stundungen möglich. Was das Freiwilligenwesen betrifft, verwies Anschober unter anderem auf den Anerkennungsfonds für Freiwilligenengagement, den NPO-Fonds und die Unterstützung von Freiwilligen-Messen.
COVID-19-Pandemie lässt Pensionsausgaben des Bundes steigen
Deutliche Spuren hinterlässt die COVID-19-Pandemie im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung. So wird der Bundeszuschuss zu den Pensionen im kommenden Jahr durch sinkende Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger aufgrund rückläufiger Beschäftigungszahlen deutlich höher steigen als noch zu Beginn dieses Jahres erwartet. Außerdem schlägt die überdurchschnittliche Erhöhung der Ausgleichszulage und niedriger Pensionen im kommenden Jahr zu Buche. Auch die Beschlüsse vor der Nationalratswahl 2019 wie die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, der neue Pensionsbonus bei 40 Beitragsjahren und die Abschaffung der Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung sowie die im Zuge des Konjunkturpakets beschlossenen Entlastungsmaßnahmen für LandwirtInnen wirken 2021 weiter nach.
Im Konkreten sind im Haushaltsentwurf für den Bereich der Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2021 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 12,36 Mrd. € budgetiert. Das sind um rund 1,68 Mrd. € bzw. 15,7% mehr als für das laufende Jahr veranschlagt. Auch die Obergrenzen im Bundesfinanzrahmen müssen deutlich nach oben korrigiert werden. Noch nicht berücksichtigt bei den entsprechenden Zahlen ist allerdings die neueste Wifo-Prognose vom November – die erwartete abgeschwächte Konjunkturerholung wird gemäß einem von den Regierungsparteien bereits am Freitag eingebrachten Abänderungsantrag auch auf die Pensionsausgaben des Bundes durchschlagen und diese im kommenden Jahr voraussichtlich noch einmal um 200 Mio. € auf insgesamt 12,56 Mrd. € steigen lassen.
Etwas mehr als eine Milliarde Euro dieser Budgetuntergliederung wird für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt insbesonders in die staatliche Ausfallshaftung sowie in Pensionsbeiträge (z.B. für Kindererziehungszeiten, LandwirtInnen und Gewerbetreibende). Vorerst keine unmittelbare Auswirkung hat das hohe Volumen an gestundeten Beiträgen, sie würden erst bei Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen schlagend, wie der parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse festhält.
Für die weitere Entwicklung der Pensionsausgaben wird nicht zuletzt maßgebend sein, inwieweit es gelingt, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, wobei sich die Entwicklung laut Budgetunterlagen derzeit nicht seriös abschätzen lässt. Hier setzt das Sozialministerium auf das im Frühjahr 2021 fällige Langzeitgutachten der Alterssicherungskommission. 2019 lag das Antrittsalter im Schnitt bei 60,3 Jahren, das wird auch als Zielwert für 2021 und 2022 angegeben. Die Durchschnittspension wird 2021 laut Ministerium voraussichtlich bei monatlich rund 1.263,21 € (14 mal jährlich) liegen, gleichzeitig werden rund 2,46 Millionen PensionsbezieherInnen 4,1 Millionen Pflichtversicherten gegenüberstehen.
Mittelfristig budgetär auswirken werden sich auch die zunehmenden Pensionszugänge der geburtenstarken Jahrgänge (Stichwort “Baby-Boomer”). Die prognostizierten niedrigen Inflationsraten für die kommenden Jahre sollten gemäß den Erläuterungen zum neuen Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 hingegen ausgabendämpfend wirken. Das gilt auch für in der Vergangenheit beschlossene Reformen wie die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab 2024 und die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums.
Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch in diesem Bereich erwartet die Regierung steigende Ausgaben, wobei sich die COVID-19-Pandemie hier, anders als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, kaum niederschlägt. Veranschlagt sind für diesen Budgetposten insgesamt 10,48 Mrd. €, was gegenüber dem Bundesvoranschlag 2020 ein Plus von 310,3 Mio. € (3,05% bedeutet). Bis zum Jahr 2024 sollen die Ausgaben laut Bundesfinanzrahmen sukzessive auf 11,69 Mrd. € steigen.
Anschober strebt höhere Frauenpensionen an
Im Zuge der Debatte hob Anschober hervor, dass ihm die Gleichstellung von Frauen im Pensionsbereich ein vorrangiges Anliegen sei. Derzeit würden Frauen im Durchschnitt 43% weniger Pension bekommen als Männer. Hier habe es in der Vergangenheit viele Versäumnisse gegeben, sagte er. In diesem Sinn werde auch “mit vollem Elan” an einer Ausweitung des Pensionssplittings gearbeitet, wobei Anschober zufolge nach wie vor internationale Modelle geprüft werden. Das freiwillige Pensionssplitting wurde bislang jedenfalls nicht wirklich gut angenommen, laut Minister hat es zwischen 2010 und 2017 kumuliert nicht einmal 1.000 entsprechende Anträge gegeben. 2018 seien es dann mit 442 etwas mehr Fälle gewesen.
Zuversichtlich zeigte sich Anschober, dass die Frist Ende März für die Vorlage des Langfristgutachtens der Alterssicherungskommission eingehalten wird. Die Einnahmen der Pensionsversicherung sind durch den coronabedingten Rückgang der Versicherten ihm zufolge heuer 1,2 Mrd. € unter Plan.
Zahlreiche Fragen der Abgeordneten zum Themenkomplex Pensionen blieben allerdings offen und sollen schriftlich nachgereicht werden. Das betrifft etwa die Zahl jener Personen, die bisher im heurigen Jahr eine abschlagsfreie Frühpension mit 45 Arbeitsjahren in Anspruch genommen haben, aufgeschlüsselt nach ASVG, BSVG und GSVG, und die daraus resultierenden Kosten. Auch die finanziellen Gesamtauswirkungen der pensionsfreundlichen Beschlüsse vor der Nationalratswahl 2019, die Entwicklung des Deckungsgrads im Bereich der einzelnen Pensionsversicherungen, die Zahl der BezieherInnen eines Pensionsbonus bei 30 Arbeitsjahren und die mögliche Entlastung des Budgets bei einer Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträge der Bauern an jene der Selbstständigen waren Gegenstand von Fragen.
Seitens der Abgeordneten hob unter anderem Petra Oberrauner (SPÖ) hervor, dass ein Pensionssplitting bei geringem Verdienst nicht vor Altersarmut schütze. Peter Wurm und Rosa Ecker (beide FPÖ) meinten, es wäre wichtig, dass die Bevölkerung über das Pensionskonto und die von ihnen zu erwartende Pension besser Bescheid wüsste. Fiona Fiedler (NEOS) äußerte die Befürchtung, dass der Pensionsbonus Teilzeitarbeit befördern könnte. (Schluss) gs