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Jetzt braucht es eine rasche Ausweitung auf ganz Österreich!

Die am 25. März veröffentlichte Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und damit der Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens. Die wichtigsten Eckpfeiler dieser Richtlinie sind die Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Personen – unabhängig von der Art der Behinderung, die Etablierung von One-Stop-Shops zur vereinfachten Abrechnung und das Vorsehen von Angestelltenverhältnissen. Dafür bezahlt der Bund den Bundesländern 50 % der Kosten und stellt in Summe 100 Mio. Euro bereit.

Der Österreichische Behindertenrat fordert alle Bundesländer auf, sich schnellstmöglich auf Basis der Richtlinien an der Ausrollung des Pilotprojekts Persönliche Assistenz auf das gesamte Bundesgebiet zu beteiligen, damit endlich nicht mehr die Postleizahl bestimmt, welche Leistungen Menschen mit Behinderungen in Österreich erhalten!

Menschen mit Behinderungen möchten, dass ihre Persönlichen Assistent*innen sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind und nicht einem prekären Beschäftigungsverhältnis unterliegen. Eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips erleichtert zudem das bürokratische Prozedere für Assistenznehmer*innen. Wichtig ist auch, dass die gleiche Assistenzperson in allen Lebensbereichen tätig sein kann. Ich appelliere an die Länder, sich schnellstmöglich an dem Pilotprojekt zu beteiligen“,

fasst Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, zusammen.