Valorisierung des Pflegegeldes und Barrierefreiheit bei Webangeboten des Bundes
” Diese langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrates wurde nun im freien Spiel der Kräfte umgesetzt, was mich besonders freut. Der ca. 30-prozentige Wertverlust der vergangenen 26 Jahre bleibt jedoch leider bestehen”
Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates
In den letzten Tagen wurden sehr viele wegweisende Entscheidungen im Nationalrat getroffen, zwei dieser Entscheidungen betreffen besonders Menschen mit Behinderungen.
Pflegegeld: Weiterer Wertverlust wird verhindert
Da das Pflegegeld über 26 Jahre lang nicht angemessen valorisiert wurde, müssen Pflegegeldbezieher*innen im Vergleich zu 1993 mit einem um 30 Prozent geminderten Fördersatz auskommen. Nun wurde im Nationalrat beschlossen, das Pflegegeld jährlich (ab 2020) analog zur Pensionsanpassung zu valorisieren. „Diese langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrates wurde nun im freien Spiel der Kräfte umgesetzt, was mich besonders freut. Der ca. 30-prozentige Wertverlust der vergangenen 26 Jahre bleibt jedoch leider bestehen“, gibt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates zu Bedenken.
Barrierefreiheit von Webangeboten des Bundes
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet die Einrichtungen des Bundes dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dieses Gesetz wurde am 03.07.2019 einstimmig beschlossen. Viele Nationalratsabgeordnete sprachen in der Nationalratssitzung davon, dass Barrierefreiheit von Webangeboten mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Nichtsdestotrotz müssen Schulen und Kindergärten ihre Webauftritte aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht barrierefrei gestalten. Der Österreichische Behindertenrat fordert, dass alle Websites und mobilen Anwendungen für Nutzer*innen mit Behinderungen zugänglich gemacht und barrierefrei gestaltet werden.
Quelle: ots.at