Direkt zum Inhalt

Der Steiermärkische Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderung sieht Probleme im Baugesetz.

Im Jahr 2006 verabschiedeten die Vereinten Nationen ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, besser bekannt als UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK, das die Lebenssituationen und Rechte von Menschen mit Behinderung konkretisierte.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung des Abkommens. Aktuell gibt es durch Veränderungen im steirischen Baugesetz Verstöße gegen das Abkommen, deswegen fordert Heinz Sailer, der Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses mit Sitz in Graz, jetzt die stärkere Involvierung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft – konkret auch in der Gesetzgebung und bei der Veränderung von bestehenden Gesetzen. Nur so könne Inklusion auch gelebt werden.

Wohnbau als Problemfall

“Aktuell beschäftigt uns der Wohnbau in der Steiermark. 2015 verabschiedete die Landesregierung ein Gesetz, wonach nur mehr 25 Prozent der Wohnungen anpassbar gebaut werden müssen, davor waren es noch 100 Prozent”, erklärt Sailer.
Auch Aufzüge müssen bei mehrgeschossigen Wohnbauten nicht mehr immer eingebaut, sondern großteils nur vorsorglich angedacht werden. In der Praxis würden dadurch viele Probleme entstehen, der Monitoringausschuss kämpfe schon seit der Idee für die Änderung dieses Gesetzes dagegen an. “Menschen mit Behinderungen müssen dann im Wohnhaus selbst mit den anderen Parteien Einigungen finden, schließlich werden die Betriebskosten für alle Bewohner höher, wenn im Nachhinein ein Lift eingebaut wird”, so Sailer. Der Experte weiter: “Das Thema ,leistbares Wohnen’ in Graz ist somit ein Trugschluss. Die Kosten steigen einfach im Nachhinein, außerdem ist man auf das Wohlwollen anderer Mieter angewiesen.”

Inklusion in Gefahr

Sailer fordert deswegen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Gesetzesentscheidungen: “Wir wissen am besten, wie sich Gesetze in der Praxis auswirken. Oft entsprechen neue Gesetze sogar den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sorgen in der Praxis aber dennoch für Probleme und sind nicht umsetzbar. Der Monitoringausschuss bekommt die Rückmeldung direkt von Betroffenen und kann als Mediator fungieren.” Gesetze wie das seit 2015 veränderte Baugesetz hätten weitreichende Auswirkungen: “Wenn wir dieses Gesetz nicht wieder ändern, kann das sogar so weit gehen, dass mobilitätseingeschränkte Menschen im Endeffekt ins Pflegeheim müssen.” Sailer betont abschließend: “Barrierefreiheit ist die Säule für eine inklusive Gesellschaft!” 

Laut dem 2015 veränderten Baugesetz müssen nur mehr 25 Prozent der Wohnungen anpassbar gebaut werden. Anpassbar bedeutet unter anderem, dass Gänge und Türen in der Wohnung breit genug für Rollstuhlfahrer sein müssen und dass die Toilette und das Badezimmer nur durch eine dünne, im Nachhinein einreißbare Wand getrennt sein dürfen.

Unterschriftenaktion für hindernisfreie Wohnungen

Nicht nur der steiermärkische Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen kämpft aktiv gegen das in 2015 in Kraft getretene Baugesetz an, auch andere Initiativen setzen sich gegen dieses zur Wehr. So auch die Vereine “Selbstbestimmt Leben Steiermark” und “Initiativ”.

Quelle: meinbezirk.at