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Der Dachverband Selbstbestimmt Leben Österreich – SLIÖ kritisiert unterschiedliche Impfstrategien der Bundesländer

Während in Wien und Tirol bereits Impfungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt wurden und werden, gibt es in anderen Bundesländern eine besondere Form der Diskriminierung.

In der Steiermark wurde zwar begonnen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und die in den Werkstätten Tätigen, sowie deren Betreuerinnen und Betreuer zu impfen. Aber alle, die nicht an öffentliche Einrichtungen oder Organisationen angebunden sind, müssen warten. Trotz Intervention des steirischen Behindertenanwalts, Bemühungen der Soziallandesrätin und vor allem den Vorgaben der Bundesregierung, werden alle, die mit Persönlicher Assistenz leben oder Persönliche Assistenz leisten, nicht in die steirische Impfstrategie einbezogen.

Selbstbestimmt Leben Österreich – SLIÖ sieht hier eine besonders gravierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die ihr Leben und ihren Alltag selbstbestimmt mit Persönlicher Assistenz organisieren.

In anderen Bundesländern stellt sich die Situation ebenso kritisch dar. Wie Betroffene zum Beispiel aus Salzburg und Oberösterreich berichten, gibt es auch hier die Ungleichheit zwischen Menschen mit Behinderungen die an Institutionen gebunden sind und jenen, die selbst organisiert mit Persönlicher Assistenz ihren Alltag gestalten. Während in Salzburg eine Anmeldung zur Impfung explizit für Menschen mit Behinderungen und deren Assistentinnen und Assistenten möglich war, gab es in Oberösterreich nicht einmal diese Möglichkeit der Vorreihung. In Salzburg allerdings haben die Betroffenen trotz Möglichkeit zur Anmeldung bislang keinen Termin bekommen.

Bernadette Feuerstein, Vorsitzende des Dachverbands SLIÖ, ist empört: „Wie kann es sein, dass es in so einem kleinen Land wie Österreich derartige regionale Unterschiede gibt? Werden hier die Maßnahmen und Vorgaben der Bundesregierung zum Schutz besonders gefährdeter Personen ignoriert?“

Hier werden nicht nur die Mängel des Föderalismus deutlich, auch die UN-Behindertenrechtskonvention wird in mehreren Punkten missachtet. In Artikel 11 ist festgelegt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Menschen mit Behinderungen Schutz und Sicherheit auch in Gefahrensituationen und Notlagen zu gewährleisten. Zudem ist das Leben mit Persönlicher Assistenz ausdrücklich als eine Variante genannt, um das Leben gleichberechtigt in der Gemeinschaft zu ermöglichen.