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Bund, Länder und Gemeinden sind gefordert, endlich die UN-Behindertenrechtskonvention vollumfänglich umzusetzen

Die an Österreich gerichteten schriftlichen Empfehlungen des Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen bestätigen: Es gibt enormen Handlungsbedarf. Denn die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auch 15 Jahre nach deren Ratifizierung noch immer nicht vollumfänglich umgesetzt.

Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses bestätigen unsere im Rahmen der Staatenprüfung in Genf gewonnenen Eindrücke – insbesondere in den vom Österreichischen Behindertenrat fokussierten Bereichen Bildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und Verantwortung der Bundesländer,

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Der Fachausschuss fordert in seinen schriftlichen Handlungsempfehlungen zu diesen Themenbereichen Folgendes ein:

  • Bildung:
    Unverzügliche Beendigung des Ausbaus und Auslaufen des segregierenden Schulsystems. Umstellung der Ressourcen und Finanzierung von segregierender auf inklusive Bildung. Entwicklung einer bundesweiten Strategie für inklusive Bildung, die alle Bildungsstufen umfasst.
  • Barrierefreiheit: 
    Erlass von Gesetzen und Standards für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen, Gütern und Infrastrukturen. Verbesserung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnbauten und Abstandnahme von den vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegebenen Richtlinien, um die Barrierefreiheitsstandards im Wohnbau nicht weiter abzusenken.
  • De-Institutionalisierung:
    Etablierung einer umfassenden, bundesweiten De-Institutionalisierungsstrategie mit Eckpunkten, Zeitrahmen und Finanzierung, die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen umfasst.
  • Verantwortung der Länder:
    Die Länder müssen entsprechend Artikel 4 Absatz 5 UN-BRK, wonach sich die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf alle Teile des Staatsgebiets ohne jedwede Einschränkung oder Ausnahme erstrecken, agieren.

Die in englischer Sprache verfassten Handlungsempfehlungen („concluding observations“) sind auf der Website der Vereinten Nationen abrufbar. Ende September veröffentlichte das Sozialministerium die deutsche Übersetzung.

Nun geht es darum, die Ärmel aufzukrempeln. Denn Handlungsempfehlungen, denen keine Taten folgen, sind für Menschen mit Behinderungen ein Hohn

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates