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„Ein barrierefreier Zugang zu Information ist die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“.

Der Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes, Ing. Lukas Huber, spricht sich explizit für den Erhalt der „blaue Seite“ auf ORF.at aus, die von privatrechtlichen und Print-Medien als Konkurrenz in einem vermeintlich unfairen Wettbewerb angefeindet wird. Denn als Geschäftsfeld des ORF wird sie mit Subventionen unterstützt. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert aber auch – zusätzlich zu journalistischer Objektivität – barrierefreie Information“, argumentiert Huber.

Menschen, die komplexe Inhalte schwer lesen können (funktionelle Leseschwäche, Lernschwäche, schlechte Sprachkenntnisse) schätzen das umfassende und ausgewogene Angebot in einfacher Sprache, das niederschwellig und kostenfrei zugänglich ist. Seit 2020 bietet ORF.at diesen Service und erfüllt weiter hohe Standards in punkto Barrierefreiheit. „Der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender muss den Zugang zu Information gewähren, das ist seine demokratiepolitische Aufgabe“, sagt Generalsekretär Huber, „und die „blaue Seite“ zeigt, dass er diesem Auftrag nachkommt.“

Diskussionen zur Reform des ORF-Gesetzes sorgen für große Unruhe bei Behindertenorganisationen, die sich mit der Trockenlegung ihrer bevorzugten Informationsquelle bedroht sehen. „Es wäre naiv zu glauben, dass Medien, die nach den Gesetzen des Marktes funktionieren, in Barrierefreiheit investieren, denn der Markt orientiert sich am Profit und nicht an den Bedürfnissen von sozial und ökonomisch benachteiligten Minderheiten.“

Unterschlagen wird gerne, dass auch andere Medien Subventionen in erklecklichem Ausmaß erhalten, einen Auftrag zur Barrierefreiheit jedoch großzügig ignorieren. Dass die Bereitstellung der „blaue Seite“ mittels Subvention sichergestellt wird, ist nur recht und billig.