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Unabhängiger Monitoringausschuss und Wiener Monitoringstelle erläutern Theorie und Praxis barrierefreier Krankenanstalten

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen

Christine Steger – Monitoringausschuss Vorsitzende

Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält das Recht auf eine unabhängige und somit barrierefreie Lebensführung sowie volle Teilhabe in allen Bereichen fest. Artikel 25 verpflichtet Österreich als Vertragsstaat dazu, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu garantieren.
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen“, erläutert Christine Steger. Sie ist die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die Umsetzung der UN-Konvention auf Bundesebene überwacht und überprüft. „Barrierefreie Informationen sind unerlässlich, damit Patient*innen ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können und über Behandlungsmöglichkeiten sowie Risiken aufgeklärt werden“, so Steger weiter.

Drei Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes begangen

Die Wiener Monitoringstelle hat in den Jahren 2018 und 2019 drei Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes begangen. Dabei wurde auf die Umsetzung umfassender Barrierefreiheit geachtet, also unter anderem auf räumliche, soziale und kommunikative Barrieren. Die Wiener Monitoringstelle hat zu diesem Zweck eine Fragenliste erstellt, mit der alle drei Krankenanstalten vergleichbar gemacht werden konnten – mit Fragen zu folgenden Themenblöcken: Wie finde ich ein passendes Spital? Wie erfolgt die Aufnahme? Wie ist es im Spital selbst? Wie erfolgt die Entlassung? Vor allem zwei Ergebnisse sind wichtig für den weiteren Bau, Umbau und Ausbau von Krankenanstalten: 1.) umfassende Barrierefreiheit gibt es in keinem der drei begangenen Spitäler, 2.) die Klinik Floridsdorf (das neueste der drei Spitäler) weist ziemlich viele Barrieren auf. Es ist also noch viel zu tun, um Krankenanstalten umfassend barrierefrei und für alle Menschen gut zugänglich und benutzbar zu gestalten.

Stellungnahme zur Barrierefreiheit in Wiener Krankenanstalten

Die Stellungnahme besteht aus zwei Teilen: Eine rechtliche Darstellung sowie die Ergebnisse der Begehungen dreier Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes. Die Begehungen fanden in der Klinik Ottakring (Wilhelminenspital), der Klinik Floridsdorf (Krankenhaus Nord) und in der Klinik Donaustadt (SMZ Ost – Donauspital) statt.

Sie können die Stellungnahme hier in leichter oder schwerer Sprache herunterladen.