Der öffentliche Rundfunk hat einen Bildungsauftrag für alle Menschen in Österreich. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, muss der ORF all seine Angebote barrierefrei zur Verfügung stellen, andernfalls Menschen mit Behinderungen davon ausgeschlossen sind.
Laut Art. 21 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat verpflichtend dafür sorgen, dass Massenmedien ihre Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Der Entwurf für ein neues ORF-Gesetz bedroht einzelne barrierefreie Angebote des ORF bzw. ermöglicht nicht den erforderlichen Ausbau der Angebote. So kommt es zu einer Limitierung der Anzahl der Beiträge auf der Nachrichtenseite orf.at – eine aufgrund ihrer Barrierefreiheit u.a. bei Menschen mit Behinderungen beliebte Informationsquelle. Um das in Österreich einzigartige Angebot an Nachrichten in leichter Sprache auf orf.at sicherzustellen, braucht es eine deutlichen Nachschärfung im Gesetzesentwurf, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht ihre Informationsquelle verlieren.
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Klaus Widl, Präsident des Österreichischen BehindertenratesGerade in einer Zeit von Fake News ist eine geprüfte Nachrichtenseite wie orf.at von unschätzbarer Bedeutung. Wenn die Nachrichten in einfacher Sprache nicht von der Anrechnung auf die Gesamtzahl zulässiger Beiträge ausgenommen werden, verlieren einige Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und damit die Möglichkeit der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe.”
Auch wurde im Zuge der Neugestaltung der Finanzierung verabsäumt, dem ORF zweckgewidmet Geldmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser über den Aktionsplan hinaus Maßnahmen zum rascheren Ausbau des Angebots an barrierefreien Sendungen ergreifen kann.
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Klaus WidlErst wenn die ORF-Angebote zu 100 Prozent barrierefrei sind, erfüllt der ORF auch seinen Bildungsauftrag für Menschen mit Behinderungen. Um die vollständige Barrierefreiheit der Angebote zu erreichen, müssen von der Politik entsprechende finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.”