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OÖ. Muss das Haus barrierefrei umgebaut werden, geht das meist mit hohen Kosten einher. Die Landesförderung kann dabei finanziell unterstützen.

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Bescheides des Sozialministeriums über eine mindestens 50-prozentige Behinderung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme steht oder eine Anerkennung (mindestens) der Pflegestufe 1. Zudem müssen Rechnungen (nicht älter als zwei Jahre) von gewerblich tätigen Unternehmen vorgelegt werden.

Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in der Höhe von 12 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten für die Sanierung von behindertengerechten Maßnahme. Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen von maximal 37.000 Euro für eine Wohnung und maximal 45.000 Euro für zwei bis drei Wohnungen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Antrag zum Download:

www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Bauen%20und%20Wohnen/GSGD_Wo_E5.pdf

Quelle: Tips