Direkt zum Inhalt

Unter diesem Motto fand vergangene Woche eine Tagung für Behindertenvertrauenspersonen in Wien statt. 260 Personen nahmen teil.
Ziel der Tagung war es, die Behindertenvertrauenspersonen über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen zu informieren. Die Behindertenvertrauenspersonen sollten auch die Möglichkeit haben sich zu vernetzen und über ihre Erfahrungen zu sprechen.
Nach einer Diskussions- und Fragerunde fanden drei Arbeitskreisen statt. Ein Arbeitskreis beschäftigte sich mit der "Hilfestellung für Behindertenvertrauenspersonen durch das Bundessozialamt". Ein zweiter Arbeitskreis thematisierte "Diskriminierung? Die Bundesbehindertenanwaltschaft als Vertraute der Behindertenvertrauenspersonen". Im dritten Arbeitskreis sprachen die TeilnehmerInnen über "Das Büro Chancen Nutzen – Nutzen für die Behindertenvertrauenspersonen".
Die Arbeitskreise haben drei wichtige Ergebnisse gebracht:

  1. Die Gewerkschaften, die Arbeiterkammer, das Sozialministerium, das Bundessozialamt und die Bundesbehindertenanwaltschaft müssen gemeinsam und regelmäßig Behindertenvertrauenspersonen informieren und weiterbilden.
  2. Die Gewerkschaften, die Arbeiterkammer, das Sozialministerium, das Bundessozialamt und die Bundesbehindertenanwaltschaft werden gemeinsam beraten, wie die Behindertenvertrauenspersonen künftig stärker eingebunden werden können.
  3. Bei den Themen Einstellungspflicht, Ausgleichstaxe und Wertschätzung müssen die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden.

(von der Gewerkschaft vida; Quelle: OTS)