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Seit mehreren Jahren bemüht sich ein blindes Paar um eine Adoptionserlaubnis. Die Jugendwohlfahrt handle bei der Akzeptanz des Adoptionsantrag bzw. dem Vorschritt dazu, der Berechtigung zu einer Adoption zugelassen zu werden, nach dem Auftrag, nur die besten Eltern zur Adoption zuzulassen. Im Verfahren wurde der Antrag des blinden Paares abgelehnt.
Die Lebenspartner Janoschek und Dallinger fühlten sich diskriminiert. Sie selbst empfinden sich als gute potentielle Eltern. Das zeigen auch Gutachten, die während des Verfahrens vorlegt wurden. Näheres zu den Gutachten und zum Verfahren können Sie in den unten genannten Artikeln nachlesen.
Vor kurzem bestätigte das Landesgericht Linz in einem Urteil ein weiteres Mal die Diskriminierung von Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger und verwarf die Berufung des Landes OÖ.
Leider hält sich die Freude in Grenzen, denn das Landesgericht Linz änderte gleichzeitig das Urteil insofern ab, als dass dem blinden Paar neben dem Kostenersatz nun nur noch ein Schadenersatz von gesamt 2000 Euro zusteht.
Außerdem ist in der Zwischenzeit viel Zeit vergangen und es wird aufgrund des Altersunterschieds, den adoptierende Eltern zu dem adoptierten Kind haben dürfen, immer unwahrscheinlicher, dass die beiden jetzt noch ein blindes Kind adoptieren können. Trotzdem möchten sie sich weiterhin einsetzen, um später Betroffenen den Weg zu einer Adoption zu ebnen.
Wir haben über das Verfahren bereits in früheren Artikeln berichtet, in denen Sie die Geschichte nachlesen können.
Siehe: Ende oder doch nicht Ende einer Odyssee für blindes Paar, Bericht vom 14.6.2013Siehe: Blindes Paar kämpft für Gerechtigkeit, 22.1.2013Siehe: Ablehnender Adoptionsbescheid: Blindes Paar fühlt sich diskriminiert, Bericht vom 10.5.2011 (Quelle: Janoschek Dietmar, freiraum Europa)
(von KI-I)