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Der „Monitoring-Ausschuss“ überwacht,
ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden.
Monitoring bedeutet überwachen.
Ein „Ausschuss“ ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten
Thema oder Fachgebiet gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Der „Monitoring-Ausschuss“ trifft sich regelmäßig
und bespricht bei diesen Treffen wichtige Themen.
Bei diesen Treffen darf jeder Mensch dabei sein.
So können alle Menschen bei der Überwachung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen
mit einbezogen werden.
Im November 2013 hat es ein Treffen vom Monitoring-Ausschuss gegeben.
Das Thema bei diesem Treffen:
Die Empfehlungen der Arbeits-Gruppe,
wie Österreich die UN-Behindertenrechts-Konvention umsetzen soll

Österreich wird regelmäßig überprüft,
ob es die UN-Behindertenrechts-Konvention einhält.
Das macht eine Arbeits-Gruppe.
Die Arbeits-Gruppe hat im September 2013
Österreich geprüft.
Nach dieser Überprüfung gibt es
viele Empfehlungen,
wie Österreich die UN-Behindertenrechts-Konvention einhalten soll.
Die Empfehlungen von der Arbeits-Gruppe
müssen bis zur nächsten Überprüfung im Jahr 2018 erfüllt sein.

Ablauf des Treffens vom Monitoring-Ausschuss

  • Begrüßung und Übersicht
  • Die ersten 9 Empfehlungen der Arbeits-Gruppe werden erklärt.
  • Gemeinsame Diskussion,
    wie Österreich die Empfehlungen der Arbeits-Gruppe einhalten kann.
    Bei der Diskussion machen auch viele Selbstvertreter
    und Selbstvertreterinnen mit.
  • Pause
  • Die restlichen Empfehlungen der Arbeits-Gruppe werden erklärt.
  • Gemeinsame Diskussion,
    wie Österreich die Empfehlungen der Arbeits-Gruppe einhalten kann.
  • Abschluss

Was bei dem Treffen besprochen worden ist

Beim Treffen sind viele Themen besprochen worden.
Zum Beispiel diese:

Inklusion

Inklusion heißt einbeziehen.
Inklusion wird von den Menschen in der Gesellschaft aber
oft falsch verstanden.
Manche Leute glauben:
Wenn es Inklusion gibt,
dann bekommen Menschen mit Behinderung etwas Besonderes.
Dabei ist Inklusion eigentlich
ein Menschen-Recht.
Inklusion soll es für alle Menschen geben.

Text von der UN-Behindertenrechts-Konvention

Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist auf Englisch geschrieben.
Die einzelnen Länder haben die UN-Behindertenrechts-Konvention
in die eigenen Sprachen übersetzt.
Es gibt auch eine deutsche Übersetzung
von der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die deutsche Übersetzung
ist manchmal anders als der englische Text.
Der deutsche Text von der UN-Behindertenrechts-Konvention
soll überarbeitet werden.

Leistungen

Die Leistungen in Österreich nicht überall gleich.
Es soll überall die gleichen Leistungen
für Menschen mit Behinderungen geben.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen überall in Österreich
die gleiche Leistungen bekommen
können.
Zum Beispiel bei der Persönlichen Assistenz
oder beim Wohnen.
Es soll klar sein,
wer für welche Leistung zuständig ist.

Gesetze gegen Diskriminierung

Diskriminierung heißt:
Jemand wird benachteiligt,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Es soll bessere Gesetze geben,
wie man sich gegen Diskriminierung wehren kann.

Schwangerschaft

Man kann oft während der Schwangerschaft erkennen,
ob das Kind eine Behinderung hat.
Kinder mit Behinderung dürfen
bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden.
Bei Kindern ohne Behinderung ist das anders.
Das soll geändert werden.“

Frauen mit Behinderung

Frauen mit Behinderungen werden oft diskriminiert.
Weil sie Behinderungen haben
und weil sie Frauen sind.
Das soll sich ändern.
Das sind einige Beispiele.
Es ist noch viel mehr
beim Treffen vom Monitoring-Ausschuss besprochen worden.

Was denken Teilnehmerinnen über das Treffen?

Diese Aussagen sind so aufgeschrieben,
wie die befragten Teilnehmerinnen geantwortet haben.
Die Aussagen sind nicht in Leichter Sprache.
„Es war eine super Erfahrung für mich bei so einer Sitzung dabei zu sein.
Ich hab mir schon lange gewünscht,
dass ich einmal bei so einer Sitzung dabei bin.
Ich hab mich auch gefreut,
dass ich mit diskutieren kann,
denn so stelle ich mir Teilhabe vor.
Teilhabe heißt für mich bei so einer Sitzung,
dass ich mitdiskutieren kann.
Es war sehr interessant für mich,
denn es waren viele interessante Sachen dabei.“
„Die öffentliche Sitzung war eine sehr wertvolle Erfahrung für mich.
Durch die Sitzungsunterlagen kann man sich gut darauf vorbereiten.
Es ist alles noch einmal erklärt worden,
bevor die Diskussion losgegangen ist."
"Es war spannend,
die vielen verschiedenen Menschen sprechen zu hören.
So stelle ich mir Teilhabe vor.
Da kann wirklich jeder und jede seine Meinung sagen
und aus dem täglichen Leben erzählen."
"Frau Schulze hat sich alle Anregungen aufgeschrieben.
Wenn es Fragen gegeben hat,
sind diese auch gleich beantwortet worden.
Wo nicht genug Zeit ist,
kann man immer noch per E-Mail
oder per Brief
seine Anregungen zur Sitzung einbringen.“

Wer hat diesen Bericht geschrieben?

Jemand vom Kompetenznetzwerk KI-I hat diesen Bericht geschrieben.
Die Informatinonen für diesen Bericht
kommen von Teilnehmerinnen des Treffens.
Weitere Informationen sind von der Internet-Seite: www.monitoringausschuss.at