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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt die neue Möglichkeit, bei einer Nationalratswahl auch auf der Bundesliste eine Vorzugsstimme abgeben zu können. "Was für uns blinde und sehbeeinträchtigte Menschen, aber auch für Personen mit Lernschwierigkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig wäre, ist die barrierefreie Abgabe der Vorzugsstimme", fordert jedoch BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf.

Die Wahl einer Partei erfolgt für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen mittels einer sogenannten Wahlschablone. Auf dieser sind die jeweiligen Kreise zum Ankreuzen ausgestanzt und tastbar, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können dadurch ohne fremde Hilfe unter vollständiger Wahrung des Wahlgeheimnisses selbstbestimmt eine Partei ankreuzen.

"Schwieriger wird es bei der Abgabe einer Vorzugsstimme", erklärt Wolf. Diese war bisher nur mit Hilfe einer Vertrauensperson möglich, die den jeweiligen WählerInnen in der Wahlzelle behilflich war. "Was aber wiederum einen Eingriff in das Wahlgeheimnis und einen Verstoß gegen das selbstbestimmte, barrierefreie Wählen darstellen könnte", befürchtet der BSVÖ-Präsident und hat auch gleich einen Vorschlag: "Eine mögliche und praktikable Lösung wäre die Abgabe der Vorzugsstimme durch den Eintrag der entsprechenden Listennummer in das freigehaltene Feld auf der Wahlschablone."

Dazu wäre es jedoch notwendig, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen, aber auch Personen mit Lernschwierigkeiten vor der Wahl im Internet Einsicht in die Wählerlisten mit den durchnummerierten KandidatInnen hätten und sich, am besten mit Unterstützung von Suchfeldern (Partei, Namen etc.), die Nummer des/der jeweiligen KandidatIn ihrer Wahl heraussuchen könnten. Eine vollständige Barrierefreiheit dieser Internetseite nach den geltenden Normen setzen man natürlich voraus.

(von OTS)