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In jedem Fall steht das Wohlbefinden des Kindes im Vordergrund. Das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des gehörlosen Kindes kann sowohl mit Cochlea-Implantat, als auch ohne Cochlea-Implantat gewährleistet sein. Eltern muss es freistehen, sich für oder gegen eine Cochlea-Implantat-Versorgung ihres gehörlosen Kindes zu entscheiden. Ebenso ist zu gewährleisten, dass Eltern unabhängig von ihrer Entscheidung entsprechende Unterstützung vom Staat erhalten. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und selbstbestimmte Familienplanung ist in zahlreichen internationalen Vereinbarungen und Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. Die Androhung der Einschaltung des Jugendamtes verletzt klar das Recht auf Selbstbestimmung.

Recht auf Selbstbestimmung

Der ÖGLB fordert die vollständige Anerkennung des Rechts gehörloser und schwerhöriger Menschen, auf sprachliche und kulturelle Selbstbestimmung. Dazu gehört eine umfassende und neutrale Beratung, welche in gleicher Weise die medizinische Sichtweise der HNO-Ärzteschaft, die soziokulturelle Sichtweise der gehörlosen Menschen, sowie das Erlernen der Sprachen Deutsch und
Österreichische Gebärdensprache und die Gebärdensprachgemeinschaft einbezieht. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, ihre Kultur zu leben und weiterzugeben und daher das Recht, gehörlos zu sein und gehörlosen Nachwuchs zu haben.

Der ÖGLB fordert, dass beteiligte Eltern im Bewusstsein der Chancen und Risiken einer Cochlea-Implantat Implantation eine eigenständige Entscheidung treffen können. Die getroffene Entscheidung ist ohne Einschränkung zu respektieren. Wir wenden uns gegen jeden Versuch der HNO-Abteilungen durch einseitige Beratung Einfluss auf die Eltern zu nehmen. Jede derartige Praxis von Androhung und versuchter Nötigung ist von Krankenhäusern und HNO-Abteilungen zu unterlassen und von den Verantwortlichen sofort zu unterbinden.

(von OTS)