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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt den Vorstoß, dass blinde und  sehbeeinträchtigte Menschen nun doch das Richteramt, wenn auch „nur“ im Rahmen eines Pilotprojektes im Bereich der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, ausüben können.
ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg hat bei der laufenden Sitzung des Nationalrats einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem blinde und sehbeeinträchtigte Menschen am neu zu schaffenden Bundesverwaltungs- und Finanzgericht Einsatz finden sollen.
„Das ist ein erster, aber sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung“ kommentiert BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf einem Entschließungsantrag, „dem aber noch viele folgen müssen. Erklärtes Ziel muss es nach wie vor sein, nach der geplanten Evaluierung des Pilotprojekts das Richteramt generell, wie schon in vielen anderen Ländern, für blinde und sehbeeinträchtigte JuristInnen zugänglich zu machen.“

Über den BSVÖ:

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist die größte Selbsthilfeorganisation blinder und sehbeeinträchtigter Menschen in Österreich. Seine zentrale Aufgabe: Die Förderung der Interessen und Bedürfnisse dieser Personengruppe.

(von arbeitundbehinderung.at)