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Die Delegierten der sieben Landesorganisationen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) wählten in Linz den 41-jährigen Wiener Dr. Markus Wolf zum neuen Präsidenten der Dachorganisation. Als Kassier steht ihm Gerhard Schmelzer, als Schriftführerin Stefanie Steinbauer zur Seite.

Dr. Markus Wolf

Wolf, der als Referent in der Abteilung für Internationale Jugend und Familienpolitik im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend arbeitet, kann auf beste Kontakte zu Selbsthilfeorganisationen in Europa sowie zu VertreterInnen der Europäischen Union zurückgreifen. Seit 2007 ist er bei der Europäischen Blindenunion (EBU) Kabinettsmitglied der Kommission für die Verbindung zu den Institutionen der Europäischen Union. "Die meisten Probleme der 318.000 dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich können nicht mehr nur binnenstaatlich, sie müssen auch auf europäischer Ebene gelöst werden", ist der neue BSVÖ-Präsident von einer fruchtbringenden Vernetzung innerhalb der EBU überzeugt.

Inklusion ohne Wenn und Aber

Das Ersatzmitglied im Monitoringausschuss zur Überwachung der Implementierung und Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (BRK) in Österreich ist ein glühender Verfechter der in der Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Inklusion von behinderten Menschen. Wolf: "Jeder Mensch ist in sich einzigartig und unterscheidet sich von Natur aus von seinen Mitmenschen. In einer inklusiven Gesellschaft sind diese Unterschiede normal und gehören zum Alltag. Dort wo Barrieren bestehen, sind sie nicht nur auf die betroffene Person zurückzuführen, sondern auch auf die Gesellschaft. Damit Barrieren wirksam abgebaut werden, muss die Gesellschaft sich ändern und Menschen mit Behinderungen als vollwertige, gleichberechtigte Mitmenschen in allen Gesellschaftsbereichen akzeptieren."
Der neue Präsident des BSVÖ will den Hauptteil seiner Arbeit dem Abbau bestehender Barrieren, vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen, widmen. "Ist es nicht skurill, dass einem Schlichtungswerber bzw. einer Schlichtungswerberin, der oder die durch eine Barriere diskriminiert wurde, zwar Schadenersatz zusteht, der Schlichtungsgegner diese Barriere jedoch nicht beseitigen muss?", fordert Wolf eine Überarbeitung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGstG), vor allem durch die gesetzliche Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches.

BSVÖ als moderne Serviceeinrichtung

Die Dachorganisation des BSVÖ möchte Wolf zu einer modernen Serviceeinrichtung für blinde und sehbehinderte Menschen ausbauen. "Dazu gehört selbstverständlich ein einheitlicher gemeinsamer Auftritt aller sieben Landesgruppen und der Dachorganisation", kündigt der neue Chef des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich an. Herzstück des Kompetenzzentrums der Dachorganisation, dem barrierefreien "Haus des Sehens" am Hietzinger Kai, ist sowohl die Hörbücherei, als auch die Schulungseinrichtung SEBUS. Präsident Wolf: "Diese beiden Einrichtungen müssen nicht nur in vollem Umfang erhalten bleiben, sondern im Sinne der Betroffenen laufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Kompetent und zielgruppengerecht aufbereitete (Aus-)Bildung ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine Arbeit zu bekommen und damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können."
(von Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), Quelle: OTS)