Das Behinderteneinstellungsgesetz regelt, dass pro 25 beschäftigte Personen eine behinderte Person eingestellt werden muss. Wer zuwenig behinderte Personen einstellt muss eine Ausgleichstaxe bezahlen. Das Rote Kreuz möchte eine Ausnahmeregelung.
Lesen Sie mehr vom Artikel Beschämend: Rotes Kreuz möchte Ausnahme.